Mietverwaltung
Sondereigentumsverwaltung für vermietete Eigentumswohnungen
Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung haben Sie zwei Gegenüber: Ihren Mieter und die Eigentümergemeinschaft mit ihrer Verwaltung. Wir übernehmen die Arbeit an dieser Schnittstelle – auch dann, wenn die WEG von einem anderen Unternehmen verwaltet wird.

Kurz erklärt
Sondereigentumsverwaltung ist die Mietverwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag ihres Eigentümers. Sie umfasst die Betreuung des Mietverhältnisses, die Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter und die Abstimmung mit der WEG-Verwaltung, die ausschließlich für das Gemeinschaftseigentum zuständig ist.
Leistungsumfang
Das ist enthalten
- Mieteinzug und Kontrolle der Zahlungseingänge für Ihre Wohnung
- Betriebskostenabrechnung auf Grundlage der WEG-Jahresabrechnung
- Ansprechpartner für Ihren Mieter bei Mängeln und Fragen
- Abstimmung mit der WEG-Verwaltung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum
- Durchsicht von Einladung, Wirtschaftsplan und Abrechnung der WEG
- Koordination von Reparaturen im Sondereigentum
- Begleitung beim Mieterwechsel mit Abnahme und Übergabe
01
Wo verläuft die Grenze zur WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage und alles, was der Gemeinschaft gehört. Was innerhalb Ihrer Wohnung liegt und Ihnen allein gehört – Bodenbeläge, Innentüren, Sanitärobjekte, Tapeten –, ist Ihre Sache, ebenso das gesamte Mietverhältnis. Die WEG-Verwaltung ist weder für Ihren Mieter noch für dessen Nebenkostenabrechnung zuständig.
Im Alltag ist die Zuordnung nicht immer offensichtlich. Fenster und Wohnungseingangstüren gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn die Teilungserklärung die Kosten dem einzelnen Eigentümer zuweist. Meldet Ihr Mieter einen Schaden, klären wir, in wessen Bereich er fällt, und leiten ihn entweder an die WEG-Verwaltung weiter oder kümmern uns selbst darum. Zur Abgrenzung siehe den Ratgeber Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
02
Vom Hausgeld zur Nebenkostenabrechnung für den Mieter
Ihr Hausgeld enthält mehr, als Ihr Mieter tragen muss. Die Vergütung der WEG-Verwaltung, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum sind nicht umlagefähig. Wir ziehen aus der Einzelabrechnung der WEG die umlagefähigen Positionen heraus, ergänzen Kosten, die Sie direkt zahlen – vor allem die Grundsteuer –, und verteilen nach dem Schlüssel, der in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist.
Schwierig wird es, wenn die WEG spät abrechnet. Die Zwölfmonatsfrist gegenüber Ihrem Mieter läuft unabhängig davon, ob die Eigentümerversammlung die Jahresabrechnung schon beschlossen hat. Wir fordern die Zahlen deshalb frühzeitig bei der WEG-Verwaltung an und rechnen notfalls auf Grundlage der vorliegenden Abrechnung ab, bevor die Frist verstreicht. Den Rechenweg zeigt der Beitrag Nebenkosten bei der Eigentumswohnung.
03
Ihre Interessen in der Eigentümergemeinschaft
Beschlüsse der Gemeinschaft wirken sich auf Ihre Vermietung aus: eine Sonderumlage auf Ihre Liquidität, eine Fassadensanierung mit Gerüst auf Ihren Mieter, eine geänderte Hausordnung auf den Mietvertrag. Wir sehen Einladung, Wirtschaftsplan und Abrechnung für Sie durch und weisen auf Punkte hin, die für Ihre Wohnung Folgen haben.
Das Stimmrecht liegt bei Ihnen. Wenn Sie nicht selbst teilnehmen können, lässt sich nach gesonderter Absprache eine Vertretung mit Vollmacht und Weisung organisieren, sofern die Gemeinschaftsordnung dies zulässt. Besonders für Eigentümer, die nicht in der Region wohnen, ist das eine Entlastung; mehr dazu auf der Seite für auswärtige Eigentümer.
FAQ
Sondereigentumsverwaltung – häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.
Ja. Die Sondereigentumsverwaltung ist ein eigener Auftrag zwischen Ihnen und uns und unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet. Wir benötigen lediglich eine Vollmacht, damit die WEG-Verwaltung uns Auskünfte erteilt und Unterlagen wie Abrechnung und Wirtschaftsplan zur Verfügung stellt.
Schuldner des Hausgelds bleiben Sie als Wohnungseigentümer. Ob Sie es weiterhin selbst überweisen oder ob die Zahlung aus den Mieteingängen über uns läuft, vereinbaren wir zu Beginn. In beiden Fällen sehen Sie in Ihrer Übersicht, was an Miete eingegangen und was an die Gemeinschaft abgeflossen ist.
Das hängt davon ab, wie viel Zeit und Fachkenntnis Sie selbst einbringen möchten. Der Aufwand je Wohnung ist bei einer einzelnen Einheit nicht kleiner als im Mehrfamilienhaus: Abrechnung, Fristen, Mieteranfragen und die Abstimmung mit der WEG fallen genauso an. Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir den Umfang, danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Die Gemeinschaft wendet sich in solchen Fällen an Sie als Eigentümer, denn Sie müssen dafür sorgen, dass Ihr Mieter die Regeln des Hauses einhält. Wir sprechen den Mieter an, mahnen wenn nötig ab und halten die WEG-Verwaltung über den Stand auf dem Laufenden. Voraussetzung ist, dass die Hausordnung wirksam in das Mietverhältnis einbezogen ist.
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