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Verwalterwechsel planen
Wann muss die Einladung raus, wann der Beschluss stehen? Der Planer rechnet von Ihrem Wunschtermin rückwärts – für Eigentümergemeinschaften und für Mietobjekte.
Sinnvoll ist ein Quartals- oder Jahresbeginn.
Der Plan ist eine Orientierung. Maßgeblich sind Ihr Verwaltervertrag und bei einer WEG die Gemeinschaftsordnung.
Für diesen Termin wird es eng: Der erste Schritt läge bereits in der Vergangenheit. Wählen Sie einen späteren Termin oder sprechen Sie uns an – oft lässt sich der Ablauf straffen.
bis 04. August 2026
Bestandsaufnahme
Verwaltervertrag, Bestellungsdauer und Laufzeiten prüfen. Offene Punkte sammeln: fehlende Abrechnungen, nicht umgesetzte Beschlüsse, laufende Schäden.
bis 03. September 2026
Angebote einholen
Zwei bis drei Verwaltungen anfragen und Leistungsumfang vergleichen – nicht nur den Preis. Beirat einbinden.
bis 09. Oktober 2026
Einladung zur Eigentümerversammlung
Tagesordnung mit Abberufung, Neubestellung und Vertragsermächtigung. Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor der Versammlung in Textform zugehen (§ 24 Abs. 4 WEG).
bis 02. November 2026
Eigentümerversammlung mit Beschluss
Abberufung der bisherigen und Bestellung der neuen Verwaltung mit einfacher Mehrheit. Danach läuft die einmonatige Anfechtungsfrist.
bis 02. Dezember 2026
Übergabe vorbereiten
Vertrag mit der neuen Verwaltung unterzeichnen, Übergabetermin für Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge mit der bisherigen Verwaltung abstimmen.
am 01. Januar 2027
Wechseltermin
Die neue Verwaltung übernimmt. Unterlagen, Kontovollmachten und Schlüssel gehen über; Eigentümer, Dienstleister und Versorger werden informiert.
01
Warum der Wechsel Vorlauf braucht
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet nicht ein einzelner Eigentümer, sondern die Eigentümerversammlung. Zwischen dem Entschluss zu wechseln und dem tatsächlichen Übergang liegen deshalb mehrere feste Schritte: Angebote, Einladung mit mindestens drei Wochen Frist, Beschluss, Vertragsabschluss und Übergabe.
Wer zum Jahreswechsel eine neue Verwaltung haben möchte, sollte spätestens im Spätsommer beginnen. Den vollständigen Ablauf mit allen rechtlichen Hintergründen finden Sie im Ratgeber Verwalterwechsel.
02
Was bei Mietobjekten anders ist
Als Eigentümer eines Mietshauses brauchen Sie keinen Beschluss – maßgeblich ist allein Ihr Vertrag mit der bisherigen Verwaltung. Die Kündigungsfrist steht im Verwaltervertrag; üblich sind Fristen zum Quartals- oder Jahresende.
Entscheidend ist hier die saubere Übergabe: Mietverträge, Kautionen, Abrechnungsunterlagen und Zählerstände müssen vollständig übergehen. Wie das abläuft, beschreibt der Beitrag Mietverwaltung wechseln.
03
Wir übernehmen die Organisation
Wenn Sie zu uns wechseln, prüfen wir Vertrag und Fristen, bereiten die Beschlüsse vor und stimmen die Übergabe mit der bisherigen Verwaltung ab. Sie müssen keine Auseinandersetzung führen.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Mehr dazu auf der Seite Verwaltung wechseln.
FAQ
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.
Vom ersten Angebot bis zur Übergabe sollten Sie etwa vier bis fünf Monate einplanen. Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss mindestens drei Wochen vorher zugehen, und nach dem Beschluss braucht die Übergabe von Unterlagen und Konten ebenfalls einige Wochen.
Ja. Seit der WEG-Reform kann der Verwalter jederzeit durch Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Am saubersten ist der Wechsel zum Beginn eines Wirtschaftsjahres, meist also zum 1. Januar, weil dann die Abrechnungszeiträume klar getrennt sind. Ein Wechsel zum Quartalsbeginn ist ebenfalls gut machbar.
Ratgeber
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