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Erhaltungsrücklage berechnen

Wie viel sollte eine Eigentümergemeinschaft zurücklegen? Der Rechner liefert einen Orientierungswert nach der Peters’schen Formel – für die gesamte Anlage und für Ihren eigenen Anteil.

Reine Baukosten ohne Grundstück. Bei älteren Gebäuden den heutigen Wiederherstellungswert ansetzen.

Üblich sind 65 bis 70 %. Der Rest entfällt auf das Sondereigentum und ist Sache des einzelnen Eigentümers.

Ergebnis

Rechnerische Zuführung zur Erhaltungsrücklage pro Jahr

26.250 €

pro Monat (gesamte Anlage)
2.188 €
je m² und Monat
2,73 €
je m² und Jahr
32,81 €

Orientierungswert nach der Peters’schen Formel. Der tatsächliche Bedarf hängt von Baujahr, Zustand und anstehenden Maßnahmen ab und wird von der Eigentümergemeinschaft im Wirtschaftsplan beschlossen.

01

So rechnet die Peters’sche Formel

Die Formel geht davon aus, dass in achtzig Jahren das Anderthalbfache der Herstellungskosten für die Instandhaltung eines Wohngebäudes anfällt. Daraus ergibt sich der jährliche Bedarf je Quadratmeter: Herstellungskosten je Quadratmeter mal 1,5, geteilt durch 80.

Weil ein Teil dieser Kosten das Sondereigentum betrifft, werden üblicherweise 65 bis 70 Prozent dem Gemeinschaftseigentum zugerechnet. Nur dieser Anteil ist für die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft relevant.

02

Was der Wert aussagt – und was nicht

Das Ergebnis ist ein langfristiger Durchschnitt. Ein Neubau braucht in den ersten Jahren weniger, ein Gebäude aus den sechziger Jahren mit erstem Dach, alten Leitungen und alter Heizung deutlich mehr. Die Formel ersetzt deshalb keine Instandhaltungsplanung, die den Zustand der einzelnen Bauteile betrachtet.

Über die tatsächliche Höhe der Zuführung entscheidet die Eigentümerversammlung mit dem Wirtschaftsplan. Eine gesetzlich festgelegte Mindesthöhe gibt es nicht – das Gesetz verlangt lediglich eine angemessene Rücklage.

03

Rücklage zu niedrig – was dann?

Liegt die tatsächliche Zuführung deutlich unter dem rechnerischen Wert, ist das kein Grund zur Panik, aber ein Anlass zum Nachrechnen: Welche Maßnahmen stehen in den nächsten zehn Jahren an, und was kosten sie voraussichtlich?

Eine schrittweise Anhebung über mehrere Jahre ist für die meisten Gemeinschaften verträglicher als eine Sonderumlage, die alle Eigentümer kurzfristig trifft. Wir rechnen solche Szenarien im Rahmen der WEG-Verwaltung gemeinsam mit dem Beirat durch.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.

Gemeint sind die reinen Baukosten je Quadratmeter Wohnfläche ohne Grundstück. Bei älteren Gebäuden ist es sinnvoll, nicht die historischen Kosten, sondern den heutigen Wiederherstellungswert anzusetzen – sonst fällt das Ergebnis unrealistisch niedrig aus.

Nein. Das Wohnungseigentumsgesetz zählt die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung, nennt aber keinen Betrag. Was angemessen ist, hängt von Alter, Zustand und Ausstattung des Gebäudes ab.

Nein. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage ist Teil des Hausgelds, aber keine Betriebskostenart im Sinne der Betriebskostenverordnung. Sie bleibt beim Eigentümer.

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