Doll Immobilien

Mietverwaltung

Mieteinzug und Mahnwesen für Ihr Mietobjekt

Die meisten Mieter zahlen pünktlich, und bei den übrigen kommt es darauf an, wie früh jemand nachfragt. Wir kontrollieren die Zahlungseingänge Ihres Objekts, sprechen Rückstände an, solange sie klein sind, und bereiten die Unterlagen vor, falls rechtliche Schritte nötig werden.

Mieteinzug & Mahnwesen – Mietverwaltung der Hausverwaltung Doll

Kurz erklärt

Mieteinzug und Mahnwesen umfassen die Überwachung der monatlichen Mietzahlungen, die Zuordnung der Eingänge zu den Mietkonten und die außergerichtliche Verfolgung von Rückständen. Die Miete ist bei Wohnraum nach § 556b BGB spätestens am dritten Werktag des Monats im Voraus zu entrichten.

Leistungsumfang

Das ist enthalten

  • Führung eines Mietkontos je Mietverhältnis mit Soll und Ist
  • Monatlicher Abgleich der Zahlungseingänge nach dem Fälligkeitstermin
  • Zahlungserinnerung und gestufte Mahnung bei Rückständen
  • Ratenzahlungsvereinbarungen in Abstimmung mit Ihnen
  • Kontakt zu Jobcenter oder Sozialamt bei Direktzahlungen
  • Aufbereitung der Forderung für anwaltliche oder gerichtliche Schritte
  • Regelmäßige Übersicht über Eingänge und offene Posten

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Wie überwachen wir die Mietzahlungen?

Für jedes Mietverhältnis führen wir ein Mietkonto, auf dem die geschuldete Miete samt Vorauszahlungen den tatsächlichen Eingängen gegenübersteht. Nach dem Fälligkeitstermin gleichen wir die Eingänge ab. So fällt nicht nur die fehlende Miete auf, sondern auch die gekürzte Zahlung, die nicht angepasste Vorauszahlung nach einer Abrechnung oder der Dauerauftrag, der nach einer Mieterhöhung noch auf den alten Betrag lautet.

Sie erhalten im vereinbarten Turnus eine Aufstellung über Eingänge, Ausgaben und offene Posten. Über welches Konto die Mieten laufen und wann Überschüsse an Sie weitergeleitet werden, legen wir zu Beginn der Zusammenarbeit im Verwaltungsvertrag fest.

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Was geschieht, wenn eine Miete ausbleibt?

Zuerst fragen wir nach. Häufig steckt ein Bankwechsel, ein geändertes Gehaltsdatum oder ein verzögerter Bescheid einer Behörde dahinter, und die Sache ist mit einem Anruf geklärt. Bleibt die Zahlung aus, folgt eine schriftliche Mahnung mit Zahlungsfrist. Rechtlich gerät der Mieter bereits mit Ablauf des Fälligkeitstermins in Verzug, weil der Zahlungstag kalendermäßig bestimmt ist; die Mahnung dient der Klarheit und der Dokumentation.

Kann ein Mieter den Rückstand nicht auf einmal ausgleichen, ist eine schriftliche Ratenvereinbarung oft der schnellste Weg zum Geld. Ob Sie sich darauf einlassen, entscheiden Sie; wir schlagen eine tragfähige Lösung vor und überwachen die Raten. Wie sich ein Rückstand in Stufen behandeln lässt, zeigt der Ratgeber zum Mietrückstand.

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Wo endet das Mahnwesen der Verwaltung?

Erreicht der Rückstand ein Ausmaß, das zur Kündigung berechtigen kann, informieren wir Sie unverzüglich. Bei Wohnraum kommt eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Betracht, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem Betrag von mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder über einen längeren Zeitraum mit zwei Monatsmieten (§§ 543, 569 BGB). Ob gekündigt wird, ist Ihre Entscheidung als Vermieter.

Kündigung, gerichtliches Mahnverfahren und Räumungsklage gehören in anwaltliche Hände; eine Rechtsberatung im Einzelfall leisten wir nicht. Wir stellen dem Anwalt Mietvertrag, Mietkontoauszug, Mahnschreiben und Schriftwechsel geordnet zur Verfügung und bleiben für die laufende Verwaltung des Objekts zuständig. Welche Voraussetzungen für eine Kündigung durch den Vermieter gelten, können Sie vorab nachlesen.

FAQ

Mieteinzug & Mahnwesen – häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.

Bei Wohnraum ist die Miete nach dem Gesetz spätestens bis zum dritten Werktag des Monats im Voraus zu zahlen, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Nach der Rechtsprechung genügt es in der Regel, wenn der Mieter die Überweisung bis dahin veranlasst hat. Geht danach nichts ein, ist der Mieter im Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Dann handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Rückstand. Wir klären, ob der Mangel gemeldet wurde, ob er besteht und was zur Beseitigung nötig ist, und informieren Sie über den Sachverhalt. Ob eine Minderung berechtigt und in der Höhe angemessen ist, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls; vor einer Mahnung oder Kündigung sollte sie geklärt sein.

Während des laufenden Mietverhältnisses sollte die Kaution nicht für streitige Forderungen herangezogen werden; sie dient der Absicherung bis zum Ende des Mietverhältnisses. Nach dem Auszug können berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis mit der Kaution verrechnet werden. Wir stellen dafür die Abrechnung der Kaution mit allen Positionen auf.

Ja. Offene Posten erscheinen in Ihrer regelmäßigen Übersicht. Bei Rückständen, die sich nicht kurzfristig klären, melden wir uns zusätzlich direkt bei Ihnen, weil dann Entscheidungen anstehen, die nur Sie treffen können – etwa über eine Ratenzahlung oder die Einschaltung eines Anwalts.

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