Doll Immobilien

Technisches Gebäudemanagement

Schadensmanagement und Versicherungsabwicklung

Nach einem Rohrbruch oder Sturmschaden sind in kurzer Zeit viele Beteiligte zu koordinieren: Bewohner, Handwerker, Versicherung, manchmal ein Gutachter. Wir führen den Vorgang von der Meldung bis zur letzten Rechnung und halten Sie über jeden Schritt informiert.

Schadensmanagement – Technisches Gebäudemanagement der Hausverwaltung Doll

Kurz erklärt

Schadensmanagement ist die geordnete Bearbeitung von Gebäudeschäden: Aufnahme und Dokumentation, Sicherung gegen Folgeschäden, Klärung von Ursache und Zuständigkeit, Meldung an die Versicherung, Beauftragung und Kontrolle der Reparatur sowie Abrechnung mit dem Versicherer.

Leistungsumfang

Das ist enthalten

  • Annahme von Schadensmeldungen während der Bürozeiten und über das Service-Center
  • Dokumentation mit Fotos, Zeitpunkt und betroffenen Bereichen
  • Veranlassung von Sicherungs- und Trocknungsmaßnahmen
  • Klärung, ob Gemeinschafts-, Sonder- oder Mietereigentum betroffen ist
  • Schadenanzeige bei der Gebäudeversicherung und Schriftverkehr
  • Beauftragung der Fachfirmen und Terminabstimmung mit Bewohnern
  • Rechnungsprüfung und Abrechnung mit dem Versicherer

01

Wie läuft eine Schadensmeldung ab?

Schäden nehmen wir telefonisch und per E-Mail während unserer Bürozeiten von Montag bis Freitag entgegen, außerdem jederzeit schriftlich über das Service-Center. Wir fragen ab, was passiert ist, wo, seit wann und ob Wasser oder Strom abgestellt wurden, und bitten um Fotos. Meldungen, die außerhalb der Bürozeiten eingehen, bearbeiten wir am folgenden Werktag.

Einen eigenen Notdienst unterhalten wir nicht. Bei Feuer, Gasgeruch oder Gefahr für Personen sind Feuerwehr und der Störungsdienst des Netzbetreibers zu rufen. Für Fälle wie einen Rohrbruch am Wochenende sollten Bewohner wissen, wo die Hauptabsperrung sitzt und welcher Fachbetrieb angerufen werden kann; wie das in Ihrem Haus geregelt und bekannt gemacht wird, stimmen wir bei der Übernahme mit Ihnen ab.

02

Sichern, Ursache klären, Zuständigkeit feststellen

Zuerst wird verhindert, dass der Schaden größer wird: Leitung absperren, Dach provisorisch schließen, Trocknung aufstellen. Zu solcher Schadensminderung sind Versicherungsnehmer verpflichtet. Parallel lassen wir die Ursache feststellen, bei verdeckten Leitungsschäden durch eine Leckortung. Der Zustand wird fotografiert, bevor repariert wird; beschädigte Teile werden nach Möglichkeit aufbewahrt, bis der Versicherer sie gesehen oder freigegeben hat.

Dann ist zu klären, wer zuständig ist. In einer Eigentümergemeinschaft kommt es darauf an, ob die Ursache im Gemeinschaftseigentum oder im Sondereigentum liegt; im Mietshaus, ob ein Mangel des Gebäudes oder ein Verschulden des Mieters vorliegt. Schäden am Hausrat sind Sache der Hausratversicherung der Bewohner, nicht der Gebäudeversicherung. Einen Überblick über das Vorgehen gibt der Ratgeber zum Wasserschaden im Mehrfamilienhaus.

03

Abwicklung mit der Versicherung

Wir zeigen den Schaden unverzüglich beim Gebäudeversicherer an und reichen Fotos, den Bericht der Fachfirma und Kostenvoranschläge ein. Bei größeren Schäden schickt der Versicherer einen Regulierer oder Sachverständigen; den Ortstermin begleiten wir. Aufträge über die Sofortmaßnahmen hinaus erteilen wir, sobald der Versicherer den Umfang freigegeben hat oder Sie beziehungsweise die Gemeinschaft entschieden haben, in Vorleistung zu gehen.

Nach Abschluss prüfen wir die Rechnungen, reichen sie ein und überwachen den Zahlungseingang. Was der Versicherer nicht übernimmt – Selbstbeteiligung, Abzüge, nicht versicherte Ursachen –, weisen wir gesondert aus. Die Erfahrungen aus Schadensfällen fließen in die jährliche Durchsicht des Versicherungsschutzes ein; welche Bausteine für ein Mehrfamilienhaus üblich sind, erläutert der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung.

FAQ

Schadensmanagement – häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.

Die Wasserzufuhr absperren – am Eckventil, am Wohnungsabsperrhahn oder an der Hauptabsperrung im Keller –, in betroffenen Räumen wenn nötig den Strom abschalten, Nachbarn unter der Wohnung warnen und den Schaden fotografieren. Danach die Verwaltung informieren. Bei Gefahr für Personen geht der Notruf immer vor.

Nein. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude und an fest damit verbundenen Teilen. Für Möbel, Kleidung und andere bewegliche Sachen ist die Hausratversicherung des Bewohners zuständig. Wir weisen betroffene Mieter darauf hin, ihren eigenen Versicherer zu informieren.

In einer Eigentümergemeinschaft wird der Selbstbehalt der gemeinschaftlichen Gebäudeversicherung nach der Rechtsprechung grundsätzlich wie andere Gemeinschaftskosten nach dem geltenden Schlüssel verteilt, auch wenn der Schaden im Sondereigentum eingetreten ist. Die Gemeinschaft kann für die Zukunft etwas anderes beschließen. Wie es bei Ihnen geregelt ist, ergibt sich aus Gemeinschaftsordnung und Beschluss-Sammlung.

Nicht zwingend. Bei kleinen Schäden knapp über der Selbstbeteiligung kann es sinnvoll sein, auf die Meldung zu verzichten, weil eine hohe Schadenhäufigkeit die Prämie oder den Fortbestand des Vertrags beeinflussen kann. Wir legen Ihnen beziehungsweise dem Beirat in solchen Fällen beide Möglichkeiten dar; die Entscheidung liegt beim Versicherungsnehmer.

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