Geschäftsbereich 01
WEG-Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft funktioniert nur, wenn jemand den Überblick behält: über Beschlüsse, Termine, Kosten und den Zustand des Gebäudes. Genau das übernehmen wir – als Verwalter Ihrer WEG in Salzgitter und der Region.

Kurz erklärt
Die WEG-Verwaltung ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter beruft die Eigentümerversammlung ein, führt Beschlüsse aus, erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, verwaltet die Erhaltungsrücklage und organisiert die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Leistungsumfang
Was wir für Sie übernehmen
Wir übernehmen die vollständige Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft – von der Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung über die Umsetzung von Beschlüssen bis zur ordnungsgemäßen Abrechnung. Als Verwalter sind wir das organisatorische Rückgrat Ihrer Gemeinschaft.
- Vorbereitung, Einladung & Durchführung der Eigentümerversammlung
- Umsetzung und saubere Dokumentation gefasster Beschlüsse
- Erstellung von Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung
- Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
- Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Führung der Beschluss-Sammlung nach gesetzlichen Vorgaben
Ideal für: Wohnungseigentümergemeinschaften jeder Größe
Leistungsbausteine
WEG-Verwaltung im Detail
Jeder Baustein ist ein eigener Arbeitsbereich mit klaren Abläufen. Wählen Sie ein Thema, um zu sehen, wie wir es konkret umsetzen.
Eigentümerversammlung
Von der Tagesordnung bis zur Niederschrift: Wir bereiten Ihre Versammlung vor und leiten sie.
Mehr erfahrenJahresabrechnung & Wirtschaftsplan
Abrechnung, Wirtschaftsplan und Vermögensbericht – so aufbereitet, dass man sie nachvollziehen kann.
Mehr erfahrenErhaltungsrücklage
Getrennt geführt, nachvollziehbar ausgewiesen und auf den Zustand Ihres Hauses abgestimmt.
Mehr erfahrenBeschlussumsetzung
Was die Versammlung beschließt, setzen wir um – mit Auftrag, Terminplan und Rückmeldung.
Mehr erfahrenVerwalterwechsel für WEGs
Vom Angebot über den Bestellungsbeschluss bis zur Übernahme von Unterlagen und Konten.
Mehr erfahren01
Die Eigentümerversammlung – einmal im Jahr, gut vorbereitet
Die Eigentümerversammlung ist das Entscheidungsorgan Ihrer Gemeinschaft. Der Verwalter beruft sie mindestens einmal jährlich ein und lädt dazu in Textform ein – gesetzlich mit einer Frist von mindestens drei Wochen, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts Längeres vorsieht.
Wir bereiten die Versammlung so vor, dass sie zu Ergebnissen führt: mit einer verständlichen Tagesordnung, eingeholten Vergleichsangeboten für anstehende Maßnahmen und Beschlussvorlagen, über die man tatsächlich abstimmen kann. Nach der Versammlung protokollieren wir die Beschlüsse und tragen sie in die Beschluss-Sammlung ein, die jeder Eigentümer einsehen kann.
Seit der WEG-Reform ist auch die Teilnahme per Video- oder Telefonkonferenz möglich, wenn die Gemeinschaft das beschlossen hat. Wir richten uns danach, was für Ihre Gemeinschaft praktikabel ist.
02
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Der Wirtschaftsplan ist die Vorschau: Er weist die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres aus und bestimmt daraus die Vorschüsse (das Hausgeld) für jede Einheit. Die Jahresabrechnung ist der Rückblick: Sie stellt den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben die geleisteten Vorschüsse gegenüber – daraus ergibt sich die Nachzahlung oder Erstattung für jeden Eigentümer.
Beschlossen wird dabei nicht die Abrechnung als Ganzes, sondern die sogenannte Abrechnungsspitze – also die Differenz zwischen Soll und Ist. Wir bereiten beides so auf, dass Sie es ohne Rückfragen nachvollziehen können: klare Kostenpositionen, ein transparenter Verteilerschlüssel und eine Vermögensübersicht zum Stand der Gemeinschaftskonten.
03
Erhaltungsrücklage: vorsorgen statt Sonderumlage
Die Erhaltungsrücklage – früher Instandhaltungsrücklage genannt – ist das finanzielle Polster Ihrer Gemeinschaft für größere Maßnahmen wie Dach, Fassade oder Heizung. Sie gehört zum Vermögen der Gemeinschaft und wird getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto geführt.
Eine angemessen dotierte Rücklage ist der wirksamste Schutz vor kurzfristigen Sonderumlagen. Wir behalten den Stand im Blick, weisen ihn in der Vermögensübersicht aus und sprechen frühzeitig an, wenn absehbare Maßnahmen eine Anpassung der Zuführung sinnvoll machen.
04
Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
Vom tropfenden Dachanschluss bis zur turnusmäßigen Heizungswartung: Wir koordinieren die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, holen Angebote ein, beauftragen nach Beschlusslage und kontrollieren die Ausführung. Für wiederkehrende Aufgaben – Heizung, Aufzug, Rauchwarnmelder, Trinkwasserprüfung – sorgen wir dafür, dass die Fristen eingehalten und die Nachweise vorliegen.
Dabei greifen wir auf ein Handwerker- und Dienstleisternetzwerk in Salzgitter und der Region zurück, das über Jahre aus der täglichen Arbeit im Hause Doll Immobilien gewachsen ist.
05
Verwalterwechsel: Sie müssen sich um nichts kümmern
Die Bestellung eines Verwalters ist zeitlich befristet – bei der Wiederbestellung in der Regel auf höchstens fünf Jahre, nach der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum auf höchstens drei Jahre. Spätestens dann steht die Frage im Raum, ob die Zusammenarbeit fortgesetzt wird.
Wenn Ihre Gemeinschaft wechseln möchte, übernehmen wir den Übergang vollständig: Wir prüfen den bestehenden Verwaltervertrag und die Fristen, stimmen die Übergabe von Unterlagen, Konten und laufenden Vorgängen mit der bisherigen Verwaltung ab und sorgen dafür, dass keine Vorgänge liegen bleiben. Für WEGs ist der Wechsel meist zum nächsten Quartals- oder Jahresbeginn sinnvoll.
Der Weg zu uns
So läuft die Übernahme Ihres Objekts
Schritt 01
Erstgespräch
Wir lernen Ihr Objekt und Ihre Erwartungen kennen – kostenlos, unverbindlich und ohne Verpflichtung.
Schritt 02
Objektanalyse
Wir sichten Unterlagen, begehen das Objekt und verschaffen uns ein klares Bild vom Ist-Zustand.
Schritt 03
Angebot & Übernahme
Sie erhalten ein transparentes Angebot. Bei Zusage organisieren wir einen geordneten Wechsel – inklusive aller Unterlagen und Konten.
Schritt 04
Laufende Betreuung
Ab jetzt sind wir Ihr fester Ansprechpartner – mit regelmäßigen Berichten und jederzeit erreichbar.
FAQ
WEG-Verwaltung – kurz erklärt
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.
Der Verwalter beruft die Eigentümerversammlung ein und führt sie durch, setzt die gefassten Beschlüsse um und dokumentiert sie in der Beschluss-Sammlung, erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, verwaltet die Konten und die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft und organisiert die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Er ist damit das organisatorische Rückgrat der Gemeinschaft.
Mindestens einmal im Jahr. Der Verwalter lädt in Textform ein, die gesetzliche Mindestfrist beträgt drei Wochen, sofern die Gemeinschaftsordnung keine längere Frist vorsieht. Zusätzliche Versammlungen sind möglich, wenn es die Lage erfordert oder eine ausreichende Zahl von Eigentümern sie verlangt.
Der Wirtschaftsplan ist die Vorausschau auf die Einnahmen und Ausgaben des kommenden Wirtschaftsjahres und legt die monatlichen Vorschüsse – das Hausgeld – fest. Die Jahresabrechnung blickt zurück und stellt den tatsächlichen Kosten die gezahlten Vorschüsse gegenüber. Daraus ergibt sich für jede Einheit eine Nachzahlung oder eine Erstattung.
Für größere Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum – etwa Dach, Fassade, Fenster, Heizungsanlage oder Leitungen. Sie wird getrennt vom laufenden Bewirtschaftungskonto geführt und in der Vermögensübersicht ausgewiesen. Eine ausreichend dotierte Rücklage verhindert, dass für anstehende Maßnahmen kurzfristig Sonderumlagen beschlossen werden müssen.
Ja. Wir prüfen den bestehenden Verwaltervertrag und die Kündigungs- beziehungsweise Bestellfristen, stimmen die Übergabe von Unterlagen, Konten und laufenden Vorgängen mit Ihrer bisherigen Verwaltung ab und begleiten den Beschluss in der Eigentümerversammlung. Der Wechsel ist bei WEGs meist zum nächsten Quartals- oder Jahresbeginn möglich.
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