Doll Immobilien

Hausverwaltung Salzgitter-Lichtenberg

Hausverwaltung in Salzgitter-Lichtenberg: vermietete Häuser verwalten

Lichtenberg gehört zu unserem Einsatzgebiet. Wir verwalten hier vermietete Ein- und Zweifamilienhäuser sowie kleine Mehrfamilienhäuser von unserem Firmensitz in Salzgitter aus.

Wohngebäude – Hausverwaltung für Salzgitter-Lichtenberg

Wohnlage unterhalb der Burgruine

Lichtenberg liegt im Westen Salzgitters am Fuß der Lichtenberge, über dem Ort steht die Ruine der Burg Lichtenberg. Geprägt ist der Stadtteil von Einfamilienhäusern, Hofstellen und ruhigen Wohnstraßen; über die A 39 ist er gut angebunden. Verwaltung bedeutet hier meist nicht Wohnanlage, sondern das einzelne vermietete Haus.

Leistungen in Salzgitter-Lichtenberg

Drei Geschäftsbereiche, ein Ansprechpartner

Alle Leistungen

WEG-Verwaltung

Professionelle Verwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wohnungseigentümergemeinschaften jeder Größe.

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Mietverwaltung

Sorgenfreie Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilie. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern & Mietobjekten.

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Technisches Gebäudemanagement

Werterhalt durch vorausschauende Instandhaltung. Alle Objekte, die langfristig ihren Wert behalten sollen.

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01

Das Einfamilienhaus als Mietobjekt

Ein vermietetes Haus sieht nach wenig Verwaltung aus: ein Mieter, ein Vertrag. Tatsächlich liegt mehr beim Eigentümer als bei einer Wohnung, weil es keine Gemeinschaft gibt, die Dach, Heizung und Außenanlagen mitträgt. Gartenpflege, Schornsteinfeger, Heizungswartung, Dachrinnen – alles muss im Mietvertrag geregelt oder vom Eigentümer organisiert sein.

In der Mietverwaltung für Einzelhäuser legen wir fest, welche Pflichten der Mieter übernimmt und welche wir für Sie steuern. Die Betriebskosten rechnen wir jährlich ab, auch wenn der Mieter vieles direkt mit den Versorgern regelt – Grundsteuer, Versicherung und Wartungen bleiben umlagefähig, wenn sie vereinbart sind.

02

Einliegerwohnung im selbst bewohnten Haus

Für Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter selbst wohnt, kennt das Mietrecht Sonderregeln. Nach § 573a BGB kann der Vermieter kündigen, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen; die Kündigungsfrist verlängert sich dann um drei Monate. Auch die Heizkostenverordnung lässt in dieser Konstellation abweichende Vereinbarungen zu.

Diese Erleichterungen gelten nur, wenn die Voraussetzungen genau erfüllt sind – etwa nicht mehr, sobald der Eigentümer auszieht. Wir prüfen bei der Übernahme, welche Regeln auf Ihr Haus tatsächlich anwendbar sind. Den allgemeinen Rahmen erläutert der Ratgeber zur Kündigung durch den Vermieter.

03

Das Elternhaus steht leer, die Eigentümer wohnen woanders

In Einfamilienhauslagen stehen Häuser nach einem Erbfall oft monatelang leer, während die Familie über Verkauf oder Vermietung entscheidet. Ein unbewohntes Haus ist kein Selbstläufer: Wohngebäudeversicherer verlangen in ihren Bedingungen üblicherweise, dass leerstehende Gebäude regelmäßig kontrolliert und wasserführende Anlagen in der kalten Jahreszeit gesichert werden.

Wir übernehmen für auswärtige Eigentümer die regelmäßige Kontrolle mit Protokoll, kümmern uns um Heizung, Briefkasten und Winterdienst und bereiten das Haus auf Wunsch für die Vermietung vor. Soll es verkauft werden, steht mit Doll Immobilien das Maklerhaus im selben Unternehmen bereit.

Vor Ort

In Salzgitter-Lichtenberg und Umgebung

Von unserem Büro in Salzgitter aus sind wir für Begehungen, Übergaben und Eigentümerversammlungen vor Ort.

Alle Standorte
  • Lichtenberg01
  • Fredenberg02
  • Osterlinde03
  • Lesse04
  • Bruchmachtersen05
  • Salder06

FAQ

Hausverwaltung Salzgitter-Lichtenberg – kurz erklärt

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.

Ja. Auch ein einzelnes Haus kann in die Mietverwaltung gegeben werden. Wir besprechen im Erstgespräch, welche Aufgaben anfallen, und erstellen ein individuelles Angebot.

Grundsätzlich der Vermieter. Gartenpflege kann im Mietvertrag dem Mieter übertragen werden; die Kosten der Heizungswartung lassen sich als Betriebskosten umlegen, wenn das vereinbart ist. Wir prüfen Ihren Vertrag und organisieren, was bei Ihnen verbleibt.

Das ergibt sich aus den Bedingungen Ihrer Wohngebäudeversicherung, die Sie dem Versicherer auch als leerstehend melden sollten. Wir lesen die Bedingungen, richten den Kontrollrhythmus danach aus und dokumentieren jeden Besuch.

Nein. § 573a BGB setzt voraus, dass der Vermieter selbst in dem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen wohnt. Ohne diese Voraussetzung gelten die allgemeinen Kündigungsregeln. Im Einzelfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

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