Objektart · Eigentumswohnung
Eigentumswohnung verwalten lassen: Betreuung Ihrer vermieteten Wohnung
Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat zwei Gegenüber: den Mieter und die Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter der Gemeinschaft ist für das Haus zuständig, nicht für Ihr Mietverhältnis – die Lücke dazwischen füllen Sie bislang selbst. Wir übernehmen diese Aufgabe für einzelne Wohnungen in Salzgitter, Wolfenbüttel, Braunschweig und im Raum Lengede.

Ausgangslage
Was diese Objektart besonders macht
01
Zwei Abrechnungen, die nicht zusammenpassen
Die Gemeinschaft rechnet mit Ihnen nach Miteigentumsanteilen und nach ihrem Wirtschaftsjahr ab. Ihr Mieter schuldet nur die im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten nach dem dort genannten Schlüssel. Wer die Hausgeldabrechnung einfach weiterreicht, rechnet falsch ab.
02
Die Abrechnung der Gemeinschaft kommt spät
Ihre Frist gegenüber dem Mieter läuft zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ab – gleichgültig, wann die Eigentümerversammlung tagt. Liegen die Zahlen der Gemeinschaft erst im Herbst vor, bleibt wenig Zeit.
03
Der Mieter meldet einen Schaden – wer ist zuständig?
Der tropfende Wasserhahn ist Ihre Sache, das undichte Fenster häufig Sache der Gemeinschaft, die verstopfte Fallleitung ebenfalls. Der Mieter kennt diese Grenze nicht und muss sie nicht kennen; er wendet sich an Sie und erwartet Abhilfe.
04
Regeln der Gemeinschaft gelten nicht automatisch für den Mieter
Hausordnung, Nutzungsregeln für Stellplätze oder ein Beschluss zur Tierhaltung binden zunächst nur die Eigentümer. Sind sie im Mietvertrag nicht berücksichtigt, stehen Sie zwischen den Forderungen der Nachbarn und den Rechten Ihres Mieters.
01
Was die Verwaltung Ihrer Wohnung umfasst
Fachlich heißt die Leistung Sondereigentumsverwaltung. Wir überwachen den Mieteingang, mahnen bei Verzug, führen die Mieterakte, verwalten die Kaution getrennt und sind Ansprechpartner Ihres Mieters. Meldet er einen Mangel, ordnen wir ihn zu: Was in der Wohnung liegt, beauftragen wir im vereinbarten Rahmen; was das Gemeinschaftseigentum betrifft, geben wir mit Nachdruck an die Verwaltung der Gemeinschaft weiter und verfolgen die Erledigung.
Das funktioniert unabhängig davon, wer die Eigentümergemeinschaft verwaltet. Wir benötigen von Ihnen den Mietvertrag, die letzte Hausgeldabrechnung mit Wirtschaftsplan, die Teilungserklärung und den Kontakt zur dortigen Verwaltung. Ist die Wohnung noch nicht vermietet oder steht ein Wechsel an, kümmern wir uns um Übergabe, Protokoll und – in Abstimmung mit Ihnen – um die Neuvermietung.
02
Von der Hausgeldabrechnung zur Abrechnung für den Mieter
Aus der Jahresabrechnung der Gemeinschaft übernehmen wir die Positionen, die nach Betriebskostenverordnung und Mietvertrag umlagefähig sind. Verwaltervergütung, Zuführung zur Rücklage, Kontoführung und Reparaturen bleiben außen vor. Hinzu kommt, was die Gemeinschaft gar nicht abrechnet: die Grundsteuer, die Sie per Bescheid direkt zahlen. Passt der Verteilerschlüssel der Gemeinschaft nicht zum Mietvertrag, rechnen wir auf den vereinbarten Schlüssel um.
Damit die Frist hält, fordern wir die Zahlen frühzeitig bei der Verwaltung der Gemeinschaft an. Den rechtlichen Hintergrund und typische Stolpersteine beschreibt der Ratgeber Nebenkosten bei der vermieteten Eigentumswohnung. Ob Ihre bisherigen Abrechnungen plausibel waren, können Sie vorab mit dem Nebenkosten-Check grob einschätzen.
03
Ihre Interessen in der Eigentümergemeinschaft
Als Eigentümer erhalten Sie Einladungen, Wirtschaftspläne und Protokolle. Auf Wunsch gehen diese Unterlagen an uns: Wir lesen sie mit Blick auf Ihre Wohnung und weisen Sie auf Beschlüsse hin, die Ihr Hausgeld erhöhen, eine Sonderumlage auslösen oder die Vermietung berühren – etwa neue Regeln der Hausordnung, die in den nächsten Mietvertrag gehören.
Soweit die Gemeinschaftsordnung es zulässt, vertreten wir Sie mit Vollmacht in der Eigentümerversammlung und stimmen nach Ihrer Weisung ab. Sucht die Gemeinschaft selbst eine neue Verwaltung, ist das ein eigener Auftrag der Gemeinschaft; beides lässt sich verbinden, muss es aber nicht.
Passende Leistungen
Womit wir konkret helfen
Sondereigentumsverwaltung
Für vermietete Eigentumswohnungen: Mietverhältnis, Nebenkosten und Kontakt zur WEG-Verwaltung.
Mehr erfahrenBetriebskostenabrechnung
Fristgerecht, nach den Schlüsseln Ihres Mietvertrags und für Mieter nachvollziehbar.
Mehr erfahrenMieterbetreuung
Ein Ansprechpartner für Ihre Mieter – bei Mängeln, Fragen zur Abrechnung und Konflikten im Haus.
Mehr erfahrenMieterwechsel
Kündigung, Abnahme, Instandsetzung und Übergabe – koordiniert, damit die Wohnung nicht lange leer steht.
Mehr erfahrenFAQ
Häufige Fragen: Eigentumswohnung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.
Der Verwalter der Gemeinschaft kümmert sich um Dach, Fassade, Heizung, gemeinschaftliche Konten und Versammlungen. Ihr Mietvertrag, Ihr Mieter und Ihre Nebenkostenabrechnung gehören nicht zu seinem Auftrag. Genau diesen Teil übernehmen wir als gesonderte Leistung für Sie persönlich.
Das hängt vom Leistungsumfang ab – etwa davon, ob wir auch Versammlungsunterlagen auswerten oder eine Neuvermietung begleiten sollen. Preise nennen wir nicht pauschal. Sie erhalten nach einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch ein individuelles, transparentes Angebot.
Bei einer selbst genutzten Wohnung gibt es kein Mietverhältnis zu betreuen; für das Gebäude ist die Verwaltung der Gemeinschaft zuständig. Sinnvoll wird unsere Leistung, sobald Sie vermieten möchten. Sucht Ihre Gemeinschaft insgesamt eine Verwaltung, sprechen Sie uns auf die WEG-Verwaltung an.
Ja. Wir übernehmen zum vereinbarten Stichtag, informieren den Mieter über den neuen Ansprechpartner und die Bankverbindung und erstellen die nächste Nebenkostenabrechnung, wenn uns die Unterlagen des laufenden Jahres vorliegen.
Ratgeber
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