Lösung für Private Vermieter
Hausverwaltung für private Vermieter: Ihr Mietshaus in geordneten Händen
Ihnen gehört ein Mehrfamilienhaus oder eine Handvoll Wohnungen, und die Verwaltung erledigen Sie selbst – am Küchentisch, am Wochenende, im Urlaub am Telefon. Solange alles ruhig läuft, geht das. Sobald ein Mieter nicht zahlt, die Heizung ausfällt oder die Abrechnung drängt, wird aus dem Nebenbei eine zweite Arbeitsstelle.

Ausgangslage
Was diese Situation besonders macht
01
Die Abrechnung zum Jahresende
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Wer im Dezember noch Belege sucht, riskiert Nachforderungen – und Fehler beim Umlageschlüssel oder bei nicht umlagefähigen Positionen.
02
Persönliche Nähe zu den Mietern
Man kennt sich seit Jahren, vielleicht wohnen Sie sogar im selben Haus. Eine Mahnung zu schreiben oder die Miete anzupassen, fällt dann schwer. Oft bleibt beides einfach aus.
03
Handwerker finden, wenn es eilt
Ein Wasserschaden am Freitagnachmittag, und der Installateur, den Sie immer hatten, ist in Rente. Ohne belastbare Kontakte wird jede Reparatur zur Suche – mit Leerlauf für die Mieter und für Sie.
04
Regeln, die sich laufend ändern
Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, Aufteilung der CO₂-Kosten, Rauchwarnmelder, Trinkwasseruntersuchung, Energieausweis: Was vor zehn Jahren genügte, reicht heute nicht mehr. Den Überblick zu behalten, kostet Zeit, die im Alltag fehlt.
01
Was wir Ihnen abnehmen – und was bei Ihnen bleibt
In der Mietverwaltung übernehmen wir das laufende Geschäft: Mieteingänge überwachen, bei Rückständen mahnen, Rechnungen prüfen und bezahlen, die Betriebskostenabrechnung fristgerecht erstellen, Reparaturen beauftragen und Mieterwechsel abwickeln. Ihre Mieter haben einen festen Ansprechpartner bei uns und rufen nicht mehr bei Ihnen an.
Eigentümer bleiben Sie. Über größere Ausgaben, die Miethöhe oder die Auswahl neuer Mieter entscheiden Sie – in dem Umfang, den wir vorher vereinbaren. Manche Vermieter möchten bei jeder Neuvermietung mitreden, andere nur informiert werden. Beides ist möglich; es muss nur klar geregelt sein.
02
Der Übergang von der Selbstverwaltung
Niemand erwartet lückenlose Aktenordner. Zum Start brauchen wir die Mietverträge, die letzten Abrechnungen, Nachweise über die Kautionen, die laufenden Verträge mit Versorgern und Dienstleistern und das, was an Unterlagen zum Gebäude vorhanden ist. Wir sichten den Bestand, begehen das Haus und sagen Ihnen offen, wo wir Handlungsbedarf sehen – etwa bei einer nicht getrennt angelegten Kaution oder einem unklaren Umlageschlüssel.
Am einfachsten ist die Übergabe zum Beginn eines Abrechnungsjahres. Ein Start während des Jahres ist ebenso machbar, wenn die Belege der bisherigen Monate vorliegen. Ihre Mieter informieren wir in Ihrem Namen über den neuen Ansprechpartner. Ob sich der Schritt für Ihr Objekt überhaupt lohnt, hilft der Ratgeber Selbst verwalten oder Hausverwaltung beauftragen? einzuschätzen.
03
Das Gebäude im Blick behalten
Viele privat gehaltene Mietshäuser in der Region stammen aus den Nachkriegsjahrzehnten. Sie sind solide gebaut, kommen aber bei Dach, Leitungen, Fenstern und Heizung in ein Alter, in dem größere Ausgaben absehbar werden. Wer das früh weiß, kann über mehrere Jahre planen und Angebote in Ruhe vergleichen.
Wir begehen Ihr Objekt regelmäßig, dokumentieren den Zustand und sprechen an, was mittelfristig ansteht. Für die Ausführung greifen wir auf Handwerksbetriebe aus Salzgitter und Umgebung zurück, mit denen im Hause Doll Immobilien seit Jahren gearbeitet wird. Sie erhalten nachvollziehbare Abrechnungen über Einnahmen und Ausgaben – auch als Grundlage für Ihre Steuererklärung.
Passende Leistungen
Womit wir konkret helfen
Mietverwaltung
Sorgenfreie Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilie.
Mehr erfahrenBetriebskostenabrechnung
Fristgerecht, nach den Schlüsseln Ihres Mietvertrags und für Mieter nachvollziehbar.
Mehr erfahrenMieteinzug & Mahnwesen
Zahlungseingänge im Blick, Rückstände früh angesprochen, Forderungen sauber dokumentiert.
Mehr erfahrenTechnisches Gebäudemanagement
Werterhalt durch vorausschauende Instandhaltung.
Mehr erfahrenFAQ
Häufige Fragen: Private Vermieter
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.
Das hängt weniger von der Zahl der Wohnungen ab als von Ihrer Zeit, der Entfernung zum Haus und dem Zustand des Gebäudes. Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns die Lage an und sagen ehrlich, ob wir einen Nutzen sehen. Danach erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Nein. Sie legen im Vertrag fest, was wir eigenständig erledigen und wofür wir Ihre Zustimmung einholen. Über Mieteingänge, Ausgaben und laufende Vorgänge berichten wir regelmäßig, und Ihr Ansprechpartner steht für Rückfragen zur Verfügung.
Bei Wohnraum nicht – Verwaltungskosten sind nach der Betriebskostenverordnung keine Betriebskosten. Als Vermieter können Sie die Vergütung aber in der Regel steuerlich als Werbungskosten ansetzen; Einzelheiten klärt Ihr Steuerberater.
Sobald die Unterlagen gesichtet und die Formalitäten geklärt sind. Bei Mietobjekten ist das häufig schon zum nächsten Monatsersten möglich. Wer die Abrechnung in einer Hand behalten möchte, wählt den Beginn eines Abrechnungsjahres als Stichtag.
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