Verwalterwechsel
Hausverwaltung wechseln – ohne dass etwas liegen bleibt
Unzufrieden mit der aktuellen Betreuung? Wir prüfen Vertrag und Fristen, bereiten die nötigen Schritte vor und übernehmen die Übergabe von Unterlagen, Konten und laufenden Vorgängen.

Anlässe
Woran Eigentümer merken, dass es Zeit ist
01
Abrechnungen kommen spät
Die Jahresabrechnung liegt erst im Herbst vor, die Betriebskostenabrechnung kurz vor Fristablauf – oder gar nicht.
02
Niemand ruft zurück
Anrufe laufen ins Leere, E-Mails bleiben wochenlang unbeantwortet, der Ansprechpartner wechselt ständig.
03
Beschlüsse bleiben liegen
Die Versammlung hat entschieden, aber Angebote werden nicht eingeholt und Aufträge nicht vergeben.
04
Der Zustand leidet
Kleine Schäden werden nicht behoben, Wartungen verschleppt, und aus Kleinigkeiten werden teure Maßnahmen.
Ablauf
In vier Schritten zur neuen Verwaltung
- Wir übernehmen sämtliche Unterlagen, Konten und laufenden Vorgänge.
- Wir prüfen den bestehenden Verwaltervertrag und die Kündigungsfristen.
- Wir stimmen uns mit Ihrer bisherigen Verwaltung ab – Sie bleiben außen vor.
- Der Wechsel ist meist zum nächsten Quartals- oder Jahresbeginn möglich.
- 1
Kostenloses Erstgespräch
Sie schildern die Situation. Wir sichten Verwaltervertrag, Bestellungsdauer und Fristen und sagen Ihnen, zu welchem Termin ein Wechsel realistisch ist.
- 2
Angebot und Vorstellung
Sie erhalten ein transparentes Angebot mit klar getrennten Grund- und Sonderleistungen. Auf Wunsch stellen wir uns dem Beirat oder der Eigentümerversammlung persönlich vor.
- 3
Beschluss oder Kündigung
Bei einer WEG bereiten wir die Beschlussvorlagen für Abberufung, Neubestellung und Vertragsabschluss vor. Bei Mietobjekten genügt die fristgerechte Kündigung des bisherigen Vertrags.
- 4
Geordnete Übergabe
Wir fordern Unterlagen, Kontounterlagen und laufende Vorgänge bei der bisherigen Verwaltung an, prüfen sie auf Vollständigkeit und informieren Eigentümer, Mieter und Dienstleister.
01
Wechsel bei einer Eigentümergemeinschaft
Über die Verwaltung entscheidet die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit. Seit der WEG-Reform kann die Gemeinschaft den Verwalter jederzeit abberufen – ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
Praktisch braucht der Wechsel vor allem Vorlauf: Angebote, eine Einladung mit mindestens drei Wochen Frist, der Beschluss selbst und die Übergabe. Den Ablauf mit allen Details beschreibt unser Ratgeber Verwalterwechsel; Ihren persönlichen Zeitplan rechnet der Verwalterwechsel-Planer aus.
02
Wechsel bei einem Mietobjekt
Als Eigentümer eines Mietshauses oder einer vermieteten Wohnung entscheiden Sie allein. Maßgeblich ist die Kündigungsfrist in Ihrem Verwaltervertrag – ein Beschluss ist nicht nötig.
Worauf es ankommt, ist die Übergabe: Mietverträge, Kautionen, Abrechnungsunterlagen, Zählerstände und offene Posten müssen vollständig übergehen. Mehr dazu im Beitrag Mietverwaltung wechseln.
03
Was die bisherige Verwaltung herausgeben muss
Mit dem Ende des Amts hat die bisherige Verwaltung sämtliche Unterlagen der Gemeinschaft beziehungsweise des Eigentümers herauszugeben und über die Konten Rechnung zu legen – von der Beschluss-Sammlung über Verträge und Belege bis zu Schlüsseln und Plänen.
Wir arbeiten die Übergabe anhand einer Checkliste ab und fordern Fehlendes nach. Welche Unterlagen dazugehören, zeigt die Übersicht Unterlagen beim Verwalterwechsel.
Unverbindlich
Wechsel in einem Gespräch klären
Hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir rufen zurück, hören uns die Situation an und sagen Ihnen offen, was möglich ist und bis wann.
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FAQ
Verwalterwechsel – häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.
Nein. Nach der Beauftragung stimmen wir Übergabetermin, Unterlagen und Konten direkt mit der bisherigen Verwaltung ab. Sie müssen keine Auseinandersetzung führen.
Erstgespräch, Sichtung der Unterlagen und Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Die laufende Vergütung richtet sich nach Objektart, Größe und Leistungsumfang und steht transparent im Angebot.
Bei Mietobjekten häufig zum nächsten Monats- oder Quartalsbeginn, abhängig von der Kündigungsfrist. Bei Eigentümergemeinschaften sollten Sie wegen Einladung, Beschluss und Übergabe etwa vier bis fünf Monate einplanen.
Sie gehen mit der Übergabe auf uns über. Wir lassen uns den Stand je Vorgang dokumentieren, übernehmen die Kommunikation mit Handwerkern und Versicherern und führen begonnene Maßnahmen zu Ende.
Das hängt vom Wechseltermin und den vertraglichen Regelungen ab. Am einfachsten ist der Wechsel zum Jahresbeginn, weil die Abrechnungszeiträume dann klar getrennt sind. Wir klären die Zuständigkeit vor der Übergabe verbindlich.
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