Doll Immobilien

Lösung für Erbengemeinschaften

Hausverwaltung für Erbengemeinschaften: neutral verwalten, gemeinsam entscheiden

Mit dem Erbfall sind Sie über Nacht gemeinsam Vermieter geworden – mit Geschwistern, Cousins oder dem Partner des Verstorbenen. Die Mieter brauchen einen Ansprechpartner, Rechnungen müssen bezahlt werden, und unter den Erben gibt es womöglich unterschiedliche Vorstellungen, was mit dem Haus geschehen soll. Eine Verwaltung von außen sorgt dafür, dass der Betrieb weiterläuft, während Sie sich in Ruhe einigen.

Beratung für Erbengemeinschaften durch die Hausverwaltung Doll

Ausgangslage

Was diese Situation besonders macht

01

Niemand ist zuständig – oder einer für alles

Häufig übernimmt das Familienmitglied, das am nächsten wohnt, stillschweigend die Arbeit. Das geht eine Weile gut, bis Unmut entsteht: bei dem, der alles macht, oder bei denen, die sich nicht informiert fühlen.

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Unterlagen im Nachlass verstreut

Mietverträge im Wohnzimmerschrank, Kautionen auf einem Sparbuch, Daueraufträge auf dem Konto des Verstorbenen. Was vereinbart wurde und was offen ist, muss erst rekonstruiert werden – während Fristen weiterlaufen.

03

Entscheidungen brauchen Mehrheiten

Über die laufende Verwaltung entscheidet die Erbengemeinschaft mit Stimmenmehrheit nach Erbteilen, über einen Verkauf nur gemeinsam. Wer das nicht weiß, wartet auf Einstimmigkeit, wo sie nicht nötig ist – oder handelt allein, wo es nicht erlaubt ist.

04

Geld ist unter Verwandten ein heikles Thema

Wer hat die Reparatur bezahlt, wer die Miete vereinnahmt, warum wurde gerade dieser Handwerker beauftragt? Ohne saubere Buchführung werden aus Fragen schnell Vorwürfe.

01

Eine neutrale Stelle zwischen den Miterben

Wir gehören zu keinem Familienzweig. Als Verwaltung handeln wir im Auftrag der Erbengemeinschaft insgesamt und in dem Rahmen, den Sie uns gemeinsam geben. Mieter, Handwerker, Versorger und Versicherer haben einen Ansprechpartner; kein Miterbe muss mehr den Vermieter spielen.

Die Beauftragung einer Verwaltung zählt in der Regel zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses und kann deshalb mit Mehrheit beschlossen werden. Wir empfehlen dennoch, dass alle Miterben Vertrag und Vollmacht unterzeichnen – das erspart Rückfragen bei Banken und stärkt das Vertrauen untereinander. Die rechtlichen Grundlagen fasst der Ratgeber Immobilie in der Erbengemeinschaft verwalten zusammen; für erbrechtliche Fragen im Einzelfall sind Rechtsanwalt oder Notar zuständig.

02

Transparenz für jeden Erbteil

Alle Einnahmen und Ausgaben des Objekts laufen über ein gesondertes Konto und werden mit Belegen dokumentiert. Jeder Miterbe erhält dieselbe Abrechnung – gleich, ob er im Nachbarort wohnt oder im Ausland. So lässt sich nachvollziehen, was eingegangen ist, was ausgegeben wurde und was zur Verteilung bereitsteht.

Zu Beginn vereinbaren wir mit Ihnen, wie Entscheidungen zustande kommen: bis zu welchem Betrag wir Reparaturen ohne Rückfrage beauftragen, wen wir bei größeren Maßnahmen ansprechen und in welcher Form die Erben ihre Zustimmung geben. Das verhindert, dass ein undichter Dachanschluss wochenlang auf eine Familienrunde wartet.

03

Halten, übertragen oder verkaufen – Zeit für eine gute Entscheidung

Viele Erbengemeinschaften wissen anfangs nicht, ob das Haus in der Familie bleiben soll. Solange das offen ist, darf das Objekt nicht leiden: Leerstand, aufgeschobene Reparaturen und versäumte Abrechnungen mindern den Wert – ob Sie später verkaufen oder behalten. Eine geordnete Mietverwaltung verschafft Ihnen die Zeit, ohne Druck zu entscheiden.

Fällt die Entscheidung für einen Verkauf oder die Übernahme durch einen Miterben, sind vollständige Unterlagen, aktuelle Mieterlisten und ordentliche Abrechnungen ein handfester Vorteil. Für Bewertung und Vermarktung steht im selben Haus das Maklergeschäft von Doll Immobilien zur Verfügung, das seit 2017 in Salzgitter tätig ist.

FAQ

Häufige Fragen: Erbengemeinschaften

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.

Rechtlich reicht für die Beauftragung in der Regel die Stimmenmehrheit nach Erbteilen. In der Praxis arbeiten wir am liebsten auf Grundlage eines Vertrags und einer Vollmacht, die alle Miterben unterschrieben haben. Wie das in Ihrer Konstellation aussieht, besprechen wir im Erstgespräch.

An alle. Jeder Miterbe erhält die Abrechnungen und Berichte. Für die laufende Abstimmung ist es hilfreich, wenn die Erbengemeinschaft eine Person als ersten Kontakt benennt – die Informationen gehen trotzdem an jeden.

Nein. Über Verkauf oder Belastung können nur alle Miterben gemeinsam verfügen. Die Verwaltung kümmert sich um den laufenden Betrieb. Wenn Sie verkaufen möchten, kann Doll Immobilien als Makler eingebunden werden; das ist ein eigener Auftrag.

Ja. Wir sichten, was vorhanden ist, sprechen mit den Mietern, fordern fehlende Verträge und Nachweise bei Versorgern, Versicherern und Dienstleistern an und stellen den Bestand Schritt für Schritt zusammen. Lücken halten wir fest, damit alle Miterben den gleichen Kenntnisstand haben.

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