Geschäftsbereich 02
Mietverwaltung für vermietete Immobilien
Eine vermietete Immobilie soll Ertrag bringen – und nicht Ihren Feierabend kosten. Wir übernehmen den kaufmännischen und organisatorischen Aufwand rund um Ihr Mietobjekt, von der Miete bis zur Nebenkostenabrechnung.

Kurz erklärt
Die Mietverwaltung – auch Sondereigentumsverwaltung oder Zinshausverwaltung genannt – ist die Verwaltung einer vermieteten Immobilie im Auftrag des Eigentümers. Dazu gehören Mieteinzug und Zahlungsüberwachung, die Betriebskostenabrechnung, das Mietvertragsmanagement, die Kommunikation mit den Mietern sowie die Organisation von Mieterwechsel und Instandsetzung.
Leistungsumfang
Was wir für Sie übernehmen
Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie übernehmen wir den gesamten kaufmännischen und organisatorischen Aufwand – damit Ihre Kapitalanlage zuverlässig Ertrag bringt, ohne dass Sie sich kümmern müssen. Sie bekommen Ruhe, wir behalten den Überblick.
- Mieteinzug & laufende Überwachung der Zahlungseingänge
- Erstellung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
- Kommunikation mit Mietern als zentraler Ansprechpartner
- Mietvertragsmanagement & rechtssichere Anpassungen
- Koordination bei Mieterwechsel, Übergabe und Abnahme
- Mahnwesen und Forderungsmanagement
Ideal für: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern & Mietobjekten
Leistungsbausteine
Mietverwaltung im Detail
Jeder Baustein ist ein eigener Arbeitsbereich mit klaren Abläufen. Wählen Sie ein Thema, um zu sehen, wie wir es konkret umsetzen.
Mieteinzug & Mahnwesen
Zahlungseingänge im Blick, Rückstände früh angesprochen, Forderungen sauber dokumentiert.
Mehr erfahrenBetriebskostenabrechnung
Fristgerecht, nach den Schlüsseln Ihres Mietvertrags und für Mieter nachvollziehbar.
Mehr erfahrenMieterbetreuung
Ein Ansprechpartner für Ihre Mieter – bei Mängeln, Fragen zur Abrechnung und Konflikten im Haus.
Mehr erfahrenMieterwechsel
Kündigung, Abnahme, Instandsetzung und Übergabe – koordiniert, damit die Wohnung nicht lange leer steht.
Mehr erfahrenMietvertragsmanagement
Verträge, Fristen, Kautionen und Mietanpassungen – geordnet geführt und rechtzeitig vorbereitet.
Mehr erfahrenSondereigentumsverwaltung
Für vermietete Eigentumswohnungen: Mietverhältnis, Nebenkosten und Kontakt zur WEG-Verwaltung.
Mehr erfahren01
Mieteinzug und Zahlungsüberwachung
Wir überwachen die Zahlungseingänge laufend und reagieren, bevor aus einem verpassten Termin ein Zahlungsrückstand wird. Bleibt eine Miete aus, greift ein geordnetes Mahnwesen mit klaren Stufen – freundlich im Ton, konsequent in der Sache.
Sie sehen in der Abrechnung jederzeit, was eingegangen ist und was offen steht. Für Sie bedeutet das: kein Nachhalten von Überweisungen, keine unangenehmen Gespräche und ein verlässlicher Zahlungsfluss.
02
Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen – danach kann der Vermieter in der Regel keine Nachforderung mehr geltend machen. Diese Frist ist der häufigste Grund, warum Nachzahlungen verloren gehen.
Umlagefähig sind nur die Kosten, die im Mietvertrag vereinbart und in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten gehören ausdrücklich nicht dazu. Wir erstellen die Abrechnung fristgerecht, mit nachvollziehbarem Umlageschlüssel und einer Aufstellung, die auch einer Prüfung durch den Mieter standhält.
03
Mietverträge, Kaution und Anpassungen
Wir führen Ihre Mietverträge, behalten Fristen im Blick und bereiten rechtssichere Anpassungen vor – etwa Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur ortsüblichen Vergleichsmiete und der geltenden Kappungsgrenze.
Die Mietkaution wird getrennt von Ihrem übrigen Vermögen und insolvenzsicher angelegt; bei Wohnraum ist sie auf höchstens drei Nettokaltmieten begrenzt und darf vom Mieter in drei Raten gezahlt werden. Wir dokumentieren Eingang, Anlage und Abrechnung der Kaution sauber – das erspart beim Auszug die typischen Streitfälle.
04
Mieterwechsel, Übergabe und Ansprechpartner
Beim Mieterwechsel übernehmen wir Kündigungsbearbeitung, Wohnungsabnahme mit Protokoll, Zählerstände, Schlüsselübergabe und die Abstimmung notwendiger Instandsetzungen zwischen den Mietverhältnissen. Ziel ist ein kurzer Leerstand und eine saubere Dokumentation.
Für Ihre Mieter sind wir der zentrale Ansprechpartner – bei Schäden, Fragen zur Abrechnung oder Anliegen rund um das Haus. Sie werden nur dann eingebunden, wenn es tatsächlich Ihre Entscheidung braucht.
05
Auch für einzelne Eigentumswohnungen
Wenn Sie eine vermietete Eigentumswohnung in einer WEG besitzen, sitzen Sie zwischen zwei Welten: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, für Ihr Sondereigentum und das Mietverhältnis sind Sie selbst zuständig.
Genau diese Schnittstelle übernehmen wir für Kapitalanleger: Wir betreuen das Mietverhältnis, rechnen die Nebenkosten unter Berücksichtigung der WEG-Jahresabrechnung ab und halten den Kontakt zur WEG-Verwaltung – auch dann, wenn diese nicht von uns gestellt wird.
Der Weg zu uns
So läuft die Übernahme Ihres Objekts
Schritt 01
Erstgespräch
Wir lernen Ihr Objekt und Ihre Erwartungen kennen – kostenlos, unverbindlich und ohne Verpflichtung.
Schritt 02
Objektanalyse
Wir sichten Unterlagen, begehen das Objekt und verschaffen uns ein klares Bild vom Ist-Zustand.
Schritt 03
Angebot & Übernahme
Sie erhalten ein transparentes Angebot. Bei Zusage organisieren wir einen geordneten Wechsel – inklusive aller Unterlagen und Konten.
Schritt 04
Laufende Betreuung
Ab jetzt sind wir Ihr fester Ansprechpartner – mit regelmäßigen Berichten und jederzeit erreichbar.
Für wen
Passende Lösungen nach Eigentümertyp
Private Vermieter
Für Eigentümer, die ihr Mietshaus bisher nebenbei selbst verwalten und Entlastung suchen.
Mehr erfahrenKapitalanleger
Für Anleger, die ihre Wohnungen als Investment führen und verlässliche Zahlen erwarten.
Mehr erfahrenErbengemeinschaften
Für Miterben, die ein geerbtes Haus gemeinsam halten und eine neutrale Verwaltung brauchen.
Mehr erfahrenAuswärtige Eigentümer
Für Eigentümer, deren Objekt in Salzgitter liegt, während sie selbst woanders leben.
Mehr erfahrenFAQ
Mietverwaltung – kurz erklärt
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.
Der Mieteinzug samt Überwachung der Zahlungseingänge, die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung, das Mietvertragsmanagement inklusive rechtssicherer Anpassungen, die Kommunikation mit den Mietern, die Koordination bei Mieterwechsel, Übergabe und Abnahme sowie das Mahn- und Forderungsmanagement.
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr durchsetzen – ein Guthaben muss er dem Mieter dagegen weiterhin auszahlen. Deshalb ist die fristgerechte Erstellung einer der wichtigsten Punkte in der Mietverwaltung.
Nur die Betriebskosten, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sind und in der Betriebskostenverordnung aufgeführt werden – etwa Grundsteuer, Wasser und Entwässerung, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung und Hauswart. Verwaltungskosten und Instandhaltungs- beziehungsweise Reparaturkosten sind nicht umlagefähig.
Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters und insolvenzsicher anzulegen. Bei Wohnraum darf sie höchstens drei Nettokaltmieten betragen, und der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen. Wir dokumentieren Eingang, Anlage und spätere Abrechnung nachvollziehbar.
Ja. Für Kapitalanleger übernehmen wir die Verwaltung einzelner vermieteter Eigentumswohnungen – als Schnittstelle zwischen Ihnen, dem Mieter und der WEG-Verwaltung. Das gilt auch dann, wenn die WEG von einer anderen Verwaltung betreut wird.
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