Was bedeutet Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung für das Gebäude selbst und die fest mit ihm verbundenen Teile. Sie bündelt üblicherweise drei Gefahren: Feuer einschließlich Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser einschließlich Rohrbruch und Frost sowie Sturm und Hagel. Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau oder Erdrutsch sind nur über einen zusätzlichen Elementarschadenbaustein versichert. Nicht erfasst ist der Hausrat der Bewohner.
In der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert zur ordnungsmäßigen Verwaltung, ebenso die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Versicherungsnehmerin ist die Gemeinschaft; der Vertrag umfasst in der Regel auch das Sondereigentum. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, stellt sich bei Schäden im Sondereigentum die Frage, wer sie trägt – ohne besondere Regelung nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Gemeinschaft nach dem allgemeinen Kostenschlüssel.
Im Mietverhältnis sind die Prämien der Sach- und Haftpflichtversicherung als Betriebskosten umlagefähig (§ 2 Nr. 13 BetrKV), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wichtig sind eine zutreffende Versicherungssumme, um Unterversicherung zu vermeiden, und die Beachtung der Obliegenheiten: Schäden unverzüglich melden, leerstehende Gebäude kontrollieren, wasserführende Anlagen frostsicher halten. Nach einem Schaden übernimmt die Verwaltung üblicherweise die Meldung und die Abstimmung mit Versicherer und Handwerkern.
Weiterführend
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
