Was bedeutet Leerstand?
Man unterscheidet kurzfristigen Leerstand beim Mieterwechsel – etwa für Renovierung und Neuvermietung – und strukturellen Leerstand, bei dem sich eine Einheit über Monate nicht vermieten lässt. Der erste ist normal und lässt sich durch gute Organisation verkürzen. Der zweite hat Ursachen, die man kennen muss: Zustand und Zuschnitt der Wohnung, Miethöhe, Lage, Erscheinungsbild des Hauses oder eine unzureichende Vermarktung.
Finanziell wiegt Leerstand doppelt. Es fehlt die Miete, und die Kosten laufen weiter. Betriebskosten, die auf leerstehende Wohnungen entfallen, trägt der Vermieter selbst; er darf sie nicht auf die übrigen Mieter verteilen. Bei verbrauchsunabhängigen Positionen bleibt die leere Fläche also im Umlageschlüssel. Wohnungseigentümer schulden das Hausgeld unabhängig davon, ob ihre Wohnung vermietet ist.
Hinzu kommen praktische Risiken. Unbeheizte Wohnungen können im Winter Frostschäden erleiden, in selten genutzten Leitungen steht Trinkwasser, und Schäden werden spät bemerkt. Längerer Leerstand sollte dem Gebäudeversicherer gemeldet werden, weil er als Gefahrerhöhung gelten kann und die Bedingungen meist besondere Pflichten vorsehen – regelmäßige Kontrollen, Beheizung oder das Absperren und Entleeren wasserführender Anlagen. Eine vorausschauende Planung des Mieterwechsels ist das wirksamste Mittel gegen vermeidbare Leerzeiten.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
