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Glossar · Miete

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die anrechenbare Grundfläche der Räume einer Wohnung. Sie wird üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung berechnet.

Was bedeutet Wohnfläche?

Für frei finanzierten Wohnraum gibt es keine zwingende gesetzliche Berechnungsmethode. Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, legt die Rechtsprechung in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFlV) zugrunde, die unmittelbar nur für geförderten Wohnraum gilt. Danach zählen die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören – nicht aber Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden und Garagen.

Entscheidend ist die lichte Höhe. Flächen unter Raumteilen mit mindestens zwei Metern Höhe werden voll angerechnet, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht – wichtig bei Dachschrägen. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte anzusetzen. Andere Regelwerke wie die DIN 277 führen zu abweichenden, meist größeren Flächen, weil sie Schrägen nicht mindern.

Die Wohnfläche wirkt sich mehrfach aus: auf die Miethöhe, auf Mieterhöhungen und als häufigster Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung. Ist die tatsächliche Fläche um mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, liegt nach der Rechtsprechung ein Mangel vor, der zur Minderung berechtigt. Für Mieterhöhungen und die Betriebskostenabrechnung kommt es auf die tatsächliche Fläche an. Im Wohnungseigentum ist die Wohnfläche nicht mit dem Miteigentumsanteil gleichzusetzen.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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