Was bedeutet Nettokaltmiete?
Die Nettokaltmiete, auch Grundmiete genannt, ist der Betrag, den der Mieter allein für die Nutzung der Räume zahlt. Kommen die kalten Betriebskosten hinzu, spricht man von der Bruttokaltmiete; mit Heizung und Warmwasser von der Bruttowarmmiete. In heutigen Wohnraummietverträgen ist die Aufteilung in Nettokaltmiete und Betriebskostenvorauszahlung der Regelfall.
Auf die Nettokaltmiete beziehen sich mehrere gesetzliche Vorschriften. Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten betragen (§ 551 BGB). Mietspiegel weisen üblicherweise Nettokaltmieten je Quadratmeter aus, sodass sie auch der Maßstab für die ortsübliche Vergleichsmiete und für die Kappungsgrenze ist. Staffel- und Indexvereinbarungen knüpfen ebenfalls an sie an.
Für Eigentümer ist die Nettokaltmiete die zentrale Ertragsgröße: Aus ihr müssen die nicht umlagefähigen Kosten – Verwaltung, Instandhaltung, Rücklagen, Mietausfall – und die Finanzierung bestritten werden. Wer Wohnungen vergleicht, sollte deshalb die Nettokaltmiete je Quadratmeter betrachten, nicht die Gesamtmiete. Bei der Mietminderung gilt eine Besonderheit: Sie bemisst sich nach der Rechtsprechung an der Bruttomiete, also einschließlich der Betriebskosten.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
