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Glossar · WEG

WEG-Reform 2020

Die WEG-Reform 2020 (WEMoG) hat das Wohnungseigentumsrecht zum 1. Dezember 2020 grundlegend modernisiert und viele Abläufe vereinfacht.

Was bedeutet WEG-Reform 2020?

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten und war die umfassendste Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes seit dessen Erlass. Ziel war es, Sanierungen und Modernisierungen zu erleichtern, die Verwaltung handlungsfähiger zu machen und die Rechte der einzelnen Eigentümer zu stärken.

Die wichtigsten Änderungen: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist Trägerin der gesamten Verwaltung, der Verwalter ihr Organ mit weitreichender Vertretungsmacht nach außen. Bauliche Veränderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Glasfaseranschluss besteht ein individueller Anspruch. Jede Versammlung ist beschlussfähig, die Ladungsfrist beträgt drei Wochen, und die Online-Teilnahme kann zugelassen werden. Umlaufbeschlüsse brauchen nur noch Textform.

Hinzu kommen die jederzeitige Abberufbarkeit des Verwalters, der jährliche Vermögensbericht, die Beschlussfassung nur noch über Vorschüsse und Nachschüsse statt über die gesamte Abrechnung, die Sondereigentumsfähigkeit von Stellplätzen und Freiflächen sowie der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Beschlussklagen richten sich seither gegen die Gemeinschaft. Spätere Gesetze haben einzelne Punkte ergänzt, etwa 2024 die virtuelle Versammlung und den Anspruch auf Steckersolargeräte. Ältere Gemeinschaftsordnungen sind seitdem darauf zu prüfen, welche Regelungen noch gelten.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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