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Glossar · WEG

Vermögensbericht

Der Vermögensbericht zeigt jährlich den Stand der Rücklagen und das wesentliche Vermögen der WEG. Ihn erstellt der Verwalter (§ 28 Abs. 4 WEG).

Was bedeutet Vermögensbericht?

Der Vermögensbericht wurde mit der WEG-Reform 2020 eingeführt. Nach § 28 Abs. 4 WEG hat der Verwalter nach Ablauf jedes Kalenderjahres einen Bericht zu erstellen, der den Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält. Er ist jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen.

Anders als die Jahresabrechnung, die nur Zahlungsflüsse eines Jahres zeigt, ist der Vermögensbericht eine Stichtagsbetrachtung: Was besitzt die Gemeinschaft, und was schuldet sie? Dazu gehören der tatsächliche Stand der Erhaltungsrücklage und weiterer Rücklagen, die Guthaben auf den Bankkonten, offene Forderungen – vor allem Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer – sowie Verbindlichkeiten gegenüber Handwerkern, Versorgern oder Kreditgebern. Auch wesentliche Sachwerte wie ein Heizölvorrat können aufzuführen sein.

Beschlossen wird über den Bericht nicht; er dient allein der Information. Sein Wert ist dennoch erheblich: Er zeigt, ob die Rücklage tatsächlich als Geld vorhanden ist oder nur auf dem Papier steht, weil Zahlungen fehlen. Eigentümer können damit die finanzielle Lage ihrer Gemeinschaft einschätzen, Kaufinteressenten das wirtschaftliche Umfeld einer Wohnung. Wird der Bericht nicht vorgelegt, hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf Erstellung.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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