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Glossar · Technik

Wallbox

Eine Wallbox ist eine fest installierte Ladestation für Elektrofahrzeuge. Wohnungseigentümer und Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf den Einbau.

Was bedeutet Wallbox?

Die Wallbox ist eine Wandladestation, an der ein Elektroauto mit höherer Leistung und sicherer geladen wird als an einer Haushaltssteckdose. Sie wird am Stellplatz montiert und über eine eigene Zuleitung an die Elektroanlage des Hauses angeschlossen. Ladeeinrichtungen müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden; ab einer bestimmten Leistung ist dessen Zustimmung nötig.

Seit der WEG-Reform kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Mieter haben einen entsprechenden Anspruch auf Erlaubnis gegen den Vermieter (§ 554 BGB). Die Gemeinschaft kann die Maßnahme also nicht grundsätzlich ablehnen, sie entscheidet aber durch Beschluss über die Art der Durchführung. Die Kosten trägt der Eigentümer, der die Maßnahme verlangt; ihm stehen dann auch die Nutzungen zu (§ 21 Abs. 1 WEG).

Die eigentliche Schwierigkeit liegt meist in der Technik. Der Hausanschluss hat eine begrenzte Leistung, und die erste Wallbox ist selten die letzte. Sinnvoll ist deshalb ein Gesamtkonzept für die Garage – mit Prüfung der Anschlussleistung, Lastmanagement, einheitlicher Leitungsführung, Brandschutz und einer Regelung, wie sich spätere Nutzer an den Kosten der gemeinsamen Infrastruktur beteiligen.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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