Was bedeutet Balkonkraftwerk?
Als Balkonkraftwerk – im Gesetz Steckersolargerät genannt – bezeichnet man eine kleine Photovoltaikanlage aus einem oder wenigen Modulen und einem Wechselrichter, die über eine Steckverbindung in den Stromkreis der Wohnung einspeist. Der erzeugte Strom wird vorrangig im eigenen Haushalt verbraucht. Die Geräte sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Seit dem 17. Oktober 2024 zählt die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte zu den privilegierten Maßnahmen: Wohnungseigentümer können eine entsprechende bauliche Veränderung verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG), Mieter die Erlaubnis des Vermieters (§ 554 BGB). Der Anspruch betrifft das Ob. Über das Wie – Befestigung, Kabelführung, einheitliches Erscheinungsbild – entscheidet in der Gemeinschaft die Eigentümerversammlung durch Beschluss.
Praktisch geht es vor allem um Sicherheit: Die Module müssen sturmsicher befestigt sein, die Brüstung muss die Last tragen, und die Haftung für Schäden sollte geklärt sein. Wer ohne Beschluss oder Erlaubnis montiert, riskiert, die Anlage wieder abbauen zu müssen. Die Kosten trägt, wer die Maßnahme verlangt.
Weiterführend
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
