Was bedeutet Sondernutzungsrecht?
Beim Sondernutzungsrecht bleibt die Fläche Gemeinschaftseigentum, aber nur ein Eigentümer darf sie nutzen; alle anderen sind vom Mitgebrauch ausgeschlossen. Klassische Fälle sind der Gartenanteil vor der Erdgeschosswohnung, der Pkw-Stellplatz im Hof, die Dachterrasse oder ein Kellerabteil. Das Gesetz definiert den Begriff nicht; er hat sich aus der Praxis der Teilungserklärungen entwickelt.
Begründet wird ein Sondernutzungsrecht durch Vereinbarung aller Eigentümer, in aller Regel schon in der Gemeinschaftsordnung. Ein Mehrheitsbeschluss genügt nicht – er wäre mangels Beschlusskompetenz nichtig. Damit das Recht auch gegenüber späteren Erwerbern gilt, muss es im Grundbuch eingetragen sein. Es ist an die Wohnung gebunden und geht beim Verkauf mit über.
Der Berechtigte darf die Fläche im Rahmen der Zweckbestimmung nutzen, also den Garten bepflanzen und möblieren. Bauliche Veränderungen – ein Gartenhaus, eine Überdachung, das Fällen eines prägenden Baums – brauchen weiterhin einen Beschluss nach § 20 WEG. Wer Erhaltung und Kosten trägt, hängt von der Gemeinschaftsordnung ab: Regelt sie nichts, bleibt die Gemeinschaft zuständig. Häufig werden Pflege und Kosten dem Berechtigten auferlegt. Seit 2020 kann an Freiflächen stattdessen auch echtes Sondereigentum begründet werden.
Weiterführend
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
