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Glossar · Verwaltung

Verwaltungsvergütung

Die Verwaltungsvergütung ist das Entgelt der Hausverwaltung. Sie gliedert sich meist in eine laufende Grundvergütung und gesonderte Sondervergütungen.

Was bedeutet Verwaltungsvergütung?

Die Vergütung der Verwaltung wird im Verwaltervertrag vereinbart; eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht. In der WEG-Verwaltung ist ein fester monatlicher Betrag je Wohnung, Gewerbeeinheit und Stellplatz üblich. In der Mietverwaltung wird entweder ebenfalls je Einheit oder als Prozentsatz der Miete abgerechnet. Die Höhe hängt von Größe und Zustand des Objekts, der Zahl der Einheiten, der Region und dem Leistungsumfang ab.

Die Grundvergütung deckt die regelmäßig anfallenden Aufgaben: Buchhaltung, Abrechnung, Wirtschaftsplan, die ordentliche Eigentümerversammlung, laufende Korrespondenz, Organisation der Instandhaltung. Für Leistungen, die nicht planbar oder besonders aufwendig sind, werden häufig Sondervergütungen vereinbart – etwa für zusätzliche Versammlungen, die Begleitung größerer Baumaßnahmen, gerichtliche Verfahren oder Mahnungen. Ein Vertrag muss klar erkennen lassen, was womit abgegolten ist; unklare oder überraschende Klauseln gehen zulasten der Verwaltung.

In der Eigentümergemeinschaft tragen die Eigentümer die Vergütung über das Hausgeld. Auf Wohnungsmieter kann sie nicht umgelegt werden, weil Verwaltungskosten keine Betriebskosten sind (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Beim Vergleich von Angeboten lohnt der Blick auf das Gesamtpaket: Eine niedrige Grundvergütung mit vielen Sonderposten kann am Ende teurer sein als ein höherer Pauschalbetrag.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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