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Glossar · Technik

Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung legt fest, welche Qualität Trinkwasser haben muss und welche Untersuchungs- und Anzeigepflichten Gebäudeeigentümer treffen.

Was bedeutet Trinkwasserverordnung?

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt die europäischen Vorgaben für Wasser für den menschlichen Gebrauch um; die aktuelle Fassung gilt seit 2023. Sie richtet sich nicht nur an Wasserversorger, sondern auch an Eigentümer von Gebäuden: Wer eine Trinkwasserinstallation betreibt und Wasser an Mieter abgibt, ist dafür verantwortlich, dass es bis zur Entnahmestelle einwandfrei bleibt.

Am bekanntesten ist die Pflicht zur Untersuchung auf Legionellen. Sie betrifft vermietete Gebäude mit zentraler Warmwasserbereitung, wenn eine Großanlage vorliegt – also ein Speicher mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Leitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Die Probenahme durch ein zugelassenes Labor ist regelmäßig zu wiederholen, bei Mietshäusern in der Regel alle drei Jahre. Wird der technische Maßnahmenwert überschritten, sind das Gesundheitsamt und die Bewohner zu informieren, die Ursache zu klären und Abhilfe zu schaffen.

Daneben enthält die Verordnung Vorgaben zu Werkstoffen. Leitungen aus Blei dürfen grundsätzlich nicht mehr betrieben werden und sind zu entfernen oder stillzulegen; die Verordnung setzt dafür eine Frist. Eigentümer älterer Häuser sollten deshalb wissen, welche Materialien verbaut sind. Die Kosten der Legionellenprüfung gelten überwiegend als umlagefähige Betriebskosten.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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