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Glossar · WEG

Teilungserklärung

Mit der Teilungserklärung teilt der Eigentümer ein Grundstück gegenüber dem Grundbuchamt in Miteigentumsanteile mit Sondereigentum auf.

Was bedeutet Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung ist die Gründungsurkunde einer Wohnungseigentumsanlage. Nach § 8 WEG erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass er das Eigentum in Miteigentumsanteile aufteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbindet. Daneben kann Wohnungseigentum durch Vertrag der Miteigentümer begründet werden (§ 3 WEG).

Die Erklärung legt fest, welche Räume zu welcher Einheit gehören, wie groß die Miteigentumsanteile sind und was Gemeinschaftseigentum bleibt. Sie verweist dafür auf den Aufteilungsplan. Fast immer enthält dieselbe Urkunde als zweiten Teil die Gemeinschaftsordnung mit den Regeln für das Zusammenleben und die Kostenverteilung. Im Sprachgebrauch wird beides zusammen Teilungserklärung genannt.

Die Erklärung bedarf der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung und wird durch Eintragung im Grundbuch wirksam. Änderungen des sachenrechtlichen Teils – der Zuordnung von Räumen oder der Anteile – erfordern die Mitwirkung aller betroffenen Eigentümer und eine erneute Eintragung. Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte man sie vollständig lesen: Sie entscheidet darüber, was man erwirbt, wie man es nutzen darf und nach welchem Schlüssel man an den Kosten beteiligt ist.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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