Was bedeutet Legionellenprüfung?
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem, stehendem Wasser vermehren und beim Einatmen feinster Tröpfchen – etwa beim Duschen – schwere Lungenentzündungen auslösen können. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet deshalb die Betreiber bestimmter Anlagen zu regelmäßigen Untersuchungen.
Betroffen sind Gebäude mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, wenn Wasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird – dazu zählt die Vermietung – und Duschen oder ähnliche Einrichtungen vorhanden sind. Als Großanlage gilt eine Anlage mit einem Speicher von mehr als 400 Litern oder mit mehr als drei Litern Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. In vermieteten Mehrfamilienhäusern ist in der Regel alle drei Jahre zu prüfen.
Die Proben muss eine zugelassene Untersuchungsstelle an festgelegten Stellen der Anlage entnehmen. Wird der technische Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter erreicht, ist das Gesundheitsamt zu informieren; der Betreiber muss die Ursache klären, eine Risikoabschätzung erstellen lassen, Abhilfe schaffen und die betroffenen Nutzer unterrichten. Die Kosten der turnusmäßigen Untersuchung werden nach verbreiteter Auffassung als Betriebskosten der Warmwasserversorgung angesehen; Sanierungskosten nach einem Befund sind nicht umlagefähig.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
