Was bedeutet Instandhaltungsplan?
Der Instandhaltungsplan – auch Erhaltungsplan oder Mehrjahresplan genannt – ist eine vorausschauende Übersicht über die absehbaren Arbeiten an einem Gebäude. Für jedes wesentliche Bauteil hält er fest, wann es eingebaut oder zuletzt erneuert wurde, in welchem Zustand es ist, wann voraussichtlich gehandelt werden muss und mit welcher Größenordnung an Kosten zu rechnen ist. Typische Positionen sind Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Leitungen, Aufzug und Außenanlagen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein solcher Plan nicht. Er ist aber das wichtigste Werkzeug, um Instandhaltung planbar zu machen. In der Eigentümergemeinschaft zeigt er, ob die Erhaltungsrücklage zu den kommenden Aufgaben passt, und liefert die Grundlage für Beschlüsse über Zuführungen oder Maßnahmen. Im Mietshaus hilft er dem Eigentümer, Rückstellungen zu bilden und Arbeiten in einer sinnvollen Reihenfolge zu vergeben.
Grundlage ist eine Bestandsaufnahme vor Ort, ergänzt um Wartungsprotokolle und – bei größeren oder älteren Gebäuden – die Einschätzung von Fachleuten. Der Plan ist kein einmaliges Dokument: Er wird nach jeder Begehung und jeder ausgeführten Maßnahme fortgeschrieben. Die enthaltenen Kosten sind Schätzwerte und ersetzen keine Angebote.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
