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Glossar · WEG

Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan ist die behördlich bestätigte Bauzeichnung, die Lage und Größe von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum festlegt.

Was bedeutet Aufteilungsplan?

Der Aufteilungsplan ist nach § 7 Abs. 4 WEG eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung. Aus ihr müssen die Aufteilung des Gebäudes sowie Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile ersichtlich sein. Üblich sind Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten.

Alle Räume, die zu derselben Einheit gehören, tragen im Plan dieselbe Nummer – die Wohnung Nr. 4 also einschließlich des Kellerraums Nr. 4. Auf diese Nummern nimmt die Teilungserklärung Bezug. Der Plan macht damit sichtbar, was der Text der Teilungserklärung nur beschreibt, und wird zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Grundbuchamt eingereicht.

Im Alltag ist der Aufteilungsplan die erste Quelle, wenn unklar ist, wem ein Raum oder eine Fläche zugeordnet ist. Weicht die tatsächliche Bauausführung vom Plan ab – etwa weil eine Wand versetzt wurde –, bleibt für die Eigentumsgrenzen grundsätzlich der Plan maßgeblich. Widersprechen sich Plan und Teilungserklärung, kann im Einzelfall gar kein Sondereigentum entstanden sein; solche Fälle gehören in fachkundige rechtliche Prüfung.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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