Was bedeutet Technisches Gebäudemanagement?
Der Begriff stammt aus dem Facility Management. Die DIN 32736 gliedert das Gebäudemanagement in einen technischen, einen infrastrukturellen und einen kaufmännischen Bereich. Zum technischen Gebäudemanagement gehören danach das Betreiben der Anlagen, das Dokumentieren, das Energiemanagement, das Instandhalten, Modernisieren und Sanieren sowie die Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen.
In der Verwaltung von Wohnimmobilien bedeutet das konkret: regelmäßige Objektbegehungen, die Überwachung von Wartungs- und Prüffristen für Heizung, Aufzug, Brandschutz und Trinkwasser, die Annahme und Bearbeitung von Schadensmeldungen, das Einholen und Vergleichen von Angeboten, die Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern sowie die Abnahme und Dokumentation der Arbeiten. Hinzu kommt die mittelfristige Planung – welche Bauteile in den nächsten Jahren fällig werden und wie das finanziert wird.
Der Nutzen liegt in der Vorbeugung. Ein Gebäude, dessen Zustand bekannt ist und dessen Anlagen fristgerecht gewartet werden, verursacht weniger Notfälle, planbarere Kosten und geringere Haftungsrisiken für den Eigentümer. Nicht zum technischen Gebäudemanagement einer Hausverwaltung gehören Planungs- und Bauleitungsleistungen bei größeren Sanierungen; dafür werden Architekten oder Fachingenieure hinzugezogen. Die Verwaltung koordiniert dann die Beteiligten und vertritt den Eigentümer als Bauherrn.
Weiterführend
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