Was bedeutet Objektbegehung?
Eine Objektbegehung ist der planmäßige Rundgang durch ein Gebäude und über das Grundstück. Betrachtet werden Dach und Fassade, soweit einsehbar, Treppenhäuser, Keller, Technikräume, Tiefgarage, Wege, Außenanlagen und Spielplätze. Ziel ist, Schäden zu entdecken, solange sie klein sind, und Gefahrenquellen zu beseitigen, bevor jemand zu Schaden kommt.
Eine gesetzliche Vorschrift mit festen Intervallen gibt es dafür nicht. Die regelmäßige Kontrolle ist aber ein wesentlicher Baustein, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen: Wer sein Objekt nachweislich in angemessenen Abständen überprüft, kann im Schadensfall belegen, dass er das Zumutbare getan hat. Wie oft begangen wird, hängt von Größe, Alter und Zustand des Gebäudes ab und wird üblicherweise im Verwaltervertrag festgelegt.
Den Wert der Begehung bestimmt die Dokumentation. Ein Protokoll mit Datum, Teilnehmern, Feststellungen, Fotos und einer Einstufung nach Dringlichkeit macht aus dem Rundgang ein Arbeitsinstrument: Sofortmaßnahmen werden beauftragt, mittelfristiger Bedarf fließt in die Instandhaltungsplanung und in den Wirtschaftsplan ein. Sinnvoll sind Begehungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten sowie nach besonderen Ereignissen wie Sturm oder Starkregen. In Wohnungseigentümergemeinschaften nimmt häufig der Verwaltungsbeirat teil.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
