Doll Immobilien

Technisches Gebäudemanagement

Handwerkerkoordination: von der Anfrage bis zur Rechnung

Einen Handwerker zu finden ist das eine; dafür zu sorgen, dass das Richtige angeboten, pünktlich ausgeführt und korrekt abgerechnet wird, das andere. Wir übernehmen diese Koordination für Ihr Objekt und greifen dabei auf Betriebe aus Salzgitter und der Region zurück.

Handwerkerkoordination – Technisches Gebäudemanagement der Hausverwaltung Doll

Kurz erklärt

Handwerkerkoordination umfasst die Vorbereitung, Vergabe und Überwachung von Handwerks- und Dienstleistungen am Gebäude im Namen des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft: Leistungsbeschreibung, Angebotseinholung und -prüfung, Beauftragung, Terminabstimmung, Abnahme und Rechnungsprüfung.

Leistungsumfang

Das ist enthalten

  • Beschreibung der Leistung, damit Angebote vergleichbar werden
  • Einholung und Prüfung von Angeboten für Sie
  • Angebotsvergleich mit Empfehlung als Entscheidungsgrundlage
  • Beauftragung im Namen des Eigentümers oder der Gemeinschaft
  • Terminabstimmung mit Bewohnern, Zugang und Schlüssel
  • Kontrolle der Ausführung und Abnahme
  • Rechnungsprüfung und Verfolgung von Mängelansprüchen

01

Wie kommen vergleichbare Angebote zustande?

Drei Angebote helfen wenig, wenn jeder Betrieb etwas anderes anbietet. Deshalb beschreiben wir vor der Anfrage, was gemacht werden soll: Umfang, Material, Schnittstellen zu anderen Gewerken, Gerüst, Entsorgung. Bei überschaubaren Arbeiten genügt dafür eine klare Aufgabenbeschreibung mit Fotos; bei größeren Vorhaben wie einer Dach- oder Fassadensanierung empfehlen wir, einen Planer oder Sachverständigen mit Leistungsverzeichnis und Bauüberwachung zu beauftragen.

Die eingegangenen Angebote prüfen wir auf Vollständigkeit und stellen sie nebeneinander: Preis, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Zahlungsbedingungen, Auffälligkeiten. Sie erhalten diese Gegenüberstellung mit einer Empfehlung. In der Eigentümergemeinschaft geht sie mit der Einladung an alle Eigentümer, damit in der Versammlung über einen konkreten Vorschlag abgestimmt werden kann.

02

Wer beauftragt und wer bezahlt?

Auftraggeber ist immer der Eigentümer beziehungsweise die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; wir erteilen den Auftrag in deren Namen und auf deren Rechnung. Kleinere Reparaturen beauftragen wir innerhalb des Rahmens, der im Verwaltungsvertrag oder durch Beschluss festgelegt ist. Für alles darüber hinaus holen wir Ihre Freigabe oder den Beschluss der Versammlung ein.

Bei Kleinreparaturen und eiligen Arbeiten setzen wir auf Betriebe, die das Objekt kennen und verlässlich erscheinen – ein Netzwerk, das aus der Arbeit im Hause Doll Immobilien in der Region gewachsen ist. Wenn Sie eigene Handwerker haben, mit denen Sie gute Erfahrungen gemacht haben, arbeiten wir selbstverständlich mit diesen zusammen.

03

Ausführung, Abnahme und Gewährleistung

Wir stimmen die Termine mit dem Betrieb ab und kündigen sie im Haus an, bei Arbeiten in Wohnungen mit ausreichend Vorlauf direkt bei den Bewohnern. Während der Ausführung sind wir Ansprechpartner für Rückfragen des Handwerkers und für Beschwerden aus dem Haus. Nach Fertigstellung sehen wir uns das Ergebnis an; bei umfangreicheren Arbeiten findet eine förmliche Abnahme mit Protokoll statt, in dem Restarbeiten und Mängel mit Frist festgehalten werden.

Die Rechnung gleichen wir mit Angebot und ausgeführter Leistung ab, bevor sie bezahlt wird. Abnahmedatum und Rechnung legen wir so ab, dass sich später nachvollziehen lässt, bis wann Mängelansprüche bestehen – bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist nach dem BGB in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, fordern wir den Betrieb zur Nachbesserung auf. Wie sich einzelne Aufträge in eine längerfristige Planung einfügen, lesen Sie unter Instandhaltungsplanung.

FAQ

Handwerkerkoordination – häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.

Bei Maßnahmen von einigem Gewicht ja, denn Eigentümer und Versammlung brauchen eine Vergleichsgrundlage. Bei Kleinreparaturen wäre der Aufwand unverhältnismäßig; dort beauftragen wir im vereinbarten Rahmen direkt. In Zeiten voller Auftragsbücher gelingt es nicht immer, drei Betriebe zur Abgabe zu bewegen – das legen wir dann offen.

Über einen mit dem Mieter abgestimmten Termin. Mieter müssen notwendige Erhaltungsarbeiten dulden, haben aber Anspruch auf rechtzeitige Ankündigung. Wir vereinbaren den Termin, bestätigen ihn schriftlich und klären, wer den Handwerker einlässt. Ohne Zustimmung des Mieters betritt niemand die Wohnung.

Wir rügen den Mangel schriftlich gegenüber dem Betrieb, setzen eine Frist zur Nachbesserung und halten bei noch offenen Rechnungen einen angemessenen Betrag zurück. Kommt der Betrieb dem nicht nach, informieren wir Sie über die weiteren Möglichkeiten. Rechtliche Schritte gegen den Betrieb entscheiden Sie beziehungsweise die Gemeinschaft.

Wir organisieren die Vorbereitung, die Vergabe und die kaufmännische Abwicklung und sind Bindeglied zwischen Eigentümern, Bewohnern und Ausführenden. Die fachliche Planung und Bauleitung größerer Vorhaben gehört in die Hände eines Architekten, Ingenieurs oder Sachverständigen. Was im Einzelfall zum Auftrag der Verwaltung gehört, legen wir vorab gemeinsam fest.

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