Was bedeutet Nebenkosten?
Im Alltag werden Nebenkosten und Betriebskosten gleichgesetzt. Genau genommen ist Nebenkosten der weitere Begriff: Er umfasst alles, was ein Eigentümer neben der Finanzierung für sein Objekt aufwendet – also auch Verwaltungskosten, Reparaturen und Rücklagen. Auf Wohnraummieter umlegen lassen sich davon nur die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, und nur soweit der Mietvertrag das vorsieht.
Man spricht von „kalten“ und „warmen“ Nebenkosten. Die kalten umfassen Positionen wie Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müll, Versicherung, Hausmeister und Gartenpflege. Die warmen sind die Kosten für Heizung und Warmwasser, die nach der Heizkostenverordnung überwiegend verbrauchsabhängig abzurechnen sind. Zusammen mit der Nettokaltmiete ergeben sie die Bruttowarmmiete.
Vereinbart werden Nebenkosten als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung oder – seltener – als Pauschale, bei der nicht abgerechnet wird. Für Heiz- und Warmwasserkosten ist eine Pauschale wegen der Heizkostenverordnung in der Regel nicht zulässig. Die Vorauszahlungen müssen angemessen sein; nach einer Abrechnung kann jede Seite sie durch Erklärung in Textform anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Bei einer Eigentumswohnung sind Nebenkosten nicht mit dem Hausgeld zu verwechseln.
Weiterführend
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
