Was bedeutet Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, mit dem der Vermieter vor Vertragsschluss Informationen über einen Mietinteressenten einholt. Eine gesetzliche Pflicht zur Auskunft besteht nicht – wer nicht antwortet, wird aber kaum den Zuschlag erhalten. Die Angaben sollen dem Vermieter die Einschätzung ermöglichen, ob der Bewerber die Miete zuverlässig zahlen kann und zum Objekt passt.
Zulässig sind Fragen, an deren Beantwortung der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat: Identität, Zahl der einziehenden Personen, Beruf und Arbeitgeber, Höhe des Nettoeinkommens, laufende Insolvenzverfahren, Räumungstitel aus jüngerer Zeit, beabsichtigte Tierhaltung. Unzulässig sind Fragen zu Religion, Herkunft, Parteizugehörigkeit, Familienplanung oder Gesundheit. Auf unzulässige Fragen muss der Bewerber nicht wahrheitsgemäß antworten; falsche Angaben zu zulässigen Fragen können dagegen eine Anfechtung des Vertrags oder eine Kündigung rechtfertigen.
Der Datenschutz verlangt ein gestuftes Vorgehen: Vor der Besichtigung genügen wenige Kontaktdaten, Einkommensnachweise und eine Bonitätsauskunft dürfen erst verlangt werden, wenn der Interessent ernsthaft in Betracht kommt. Unterlagen abgelehnter Bewerber sind zu löschen. Bei der Auswahl ist außerdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu beachten.
Weiterführend
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
