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Glossar · Miete

Mietausfall

Mietausfall bezeichnet Einnahmen, die dem Vermieter durch Leerstand, Zahlungsverzug oder Mietminderung entgehen. Er lässt sich begrenzen, nie ausschließen.

Was bedeutet Mietausfall?

Von Mietausfall spricht man, wenn die vereinbarte oder erzielbare Miete nicht oder nicht vollständig eingeht. Die drei häufigsten Ursachen sind Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen, Zahlungsrückstände eines Mieters und berechtigte Mietminderungen wegen eines Mangels. Hinzu kommen Folgekosten – etwa nicht umlegbare Betriebskosten für eine leere Wohnung oder Verfahrenskosten, die beim Schuldner nicht beizutreiben sind.

In der Wirtschaftlichkeitsrechnung einer Immobilie wird dieses Risiko als Mietausfallwagnis berücksichtigt: ein kalkulatorischer Abschlag auf die Jahresmiete. Wie hoch er anzusetzen ist, hängt von Lage, Zustand, Mieterstruktur und Art der Nutzung ab; Gewerbeflächen tragen in der Regel ein höheres Risiko als Wohnungen.

Begrenzen lässt sich Mietausfall durch sorgfältige Mieterauswahl, eine angemessene Kaution, laufende Kontrolle der Zahlungseingänge und schnelle Reaktion auf Rückstände. Ebenso wichtig sind zügig abgewickelte Mieterwechsel und eine Instandhaltung, die Mängeln zuvorkommt. Versicherungen gegen Mietausfall gibt es in verschiedenen Formen – als Baustein der Gebäudeversicherung nach einem versicherten Schaden oder als eigene Police; Umfang und Ausschlüsse sollten genau geprüft werden.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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