Was bedeutet Abnahmeprotokoll?
Ein Abnahmeprotokoll – auch Übergabe- oder Rückgabeprotokoll genannt – dokumentiert den Zustand einer Mietwohnung beim Auszug. Sein Gegenstück ist das Übergabeprotokoll beim Einzug. Gesetzlich vorgeschrieben ist keines von beiden; ohne Protokoll lässt sich aber später kaum belegen, welche Schäden während der Mietzeit entstanden sind und welche schon vorher vorhanden waren.
Ein brauchbares Protokoll geht Raum für Raum vor und benennt Mängel konkret: nicht „Wand beschädigt“, sondern „drei Dübellöcher über der Tür, nicht verschlossen“. Dazu gehören die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung mit Zählernummern, die Zahl der zurückgegebenen Schlüssel, Fotos mit Datum sowie die neue Anschrift des Mieters.
Unterschreiben beide Seiten, gilt der festgehaltene Zustand in aller Regel als verbindlich: Schäden, die bei der Abnahme erkennbar waren und nicht aufgenommen wurden, kann der Vermieter später meist nicht mehr geltend machen. Wichtig ist auch die Frist – Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren nach § 548 BGB sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
