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Glossar · Verwaltung

Lastschriftmandat

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt der Zahler, Miete oder Hausgeld vom Konto einzuziehen. Es kann jederzeit widerrufen werden.

Was bedeutet Lastschriftmandat?

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die Ermächtigung des Kontoinhabers an einen Zahlungsempfänger, fällige Beträge von seinem Konto einzuziehen, verbunden mit der Weisung an die eigene Bank, die Lastschrift einzulösen. In der Immobilienverwaltung wird es für die monatliche Miete, für Betriebskostenvorauszahlungen und für das Hausgeld genutzt. Zum Mandat gehören die Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers und eine eindeutige Mandatsreferenz.

Für den Zahler ist das Verfahren risikoarm: Einer autorisierten Basislastschrift kann er innerhalb von acht Wochen nach der Belastung ohne Angabe von Gründen widersprechen, und das Mandat lässt sich jederzeit widerrufen. Für den Empfänger sinkt der Aufwand erheblich, weil Zahlungen pünktlich und mit richtigem Verwendungszweck eingehen und sich automatisch zuordnen lassen. Rücklastschriften mangels Deckung fallen sofort auf.

In der Eigentümergemeinschaft können die Eigentümer über die Art und Weise der Zahlungen beschließen (§ 28 Abs. 3 WEG); die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist ein typischer Anwendungsfall. Im Mietverhältnis wird die Einzugsermächtigung üblicherweise im Mietvertrag oder auf einem gesonderten Formular erteilt. Ändert sich der Betrag, etwa nach einer Abrechnung, sollte der Zahler vor dem Einzug informiert werden.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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