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Glossar · Technik

Hausmeister

Der Hausmeister (Hauswart) erledigt laufende praktische Arbeiten am Objekt: Kontrollgänge, Reinigung, Pflege der Außenanlagen, kleine Hilfen.

Was bedeutet Hausmeister?

Hausmeister und Hausverwaltung werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Aufgaben. Der Hausmeister arbeitet vor Ort mit der Hand: Er kontrolliert Beleuchtung und technische Anlagen, stellt Mülltonnen bereit, reinigt Treppenhaus und Wege, pflegt die Grünflächen und übernimmt häufig den Winterdienst. Die Verwaltung dagegen organisiert, rechnet ab und vertritt den Eigentümer – sie beauftragt und kontrolliert den Hausmeister.

Die Tätigkeit kann ein angestellter Hauswart oder ein Dienstleistungsunternehmen übernehmen. Wichtig ist ein Vertrag mit einem klaren Leistungsverzeichnis: welche Arbeiten, in welchem Turnus, mit welchem Nachweis. Daran hängt auch die Haftung – wer den Winterdienst überträgt, muss die Ausführung zumindest stichprobenartig überwachen, sonst bleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer hängen.

Im Mietverhältnis sind die Kosten des Hauswarts nach § 2 Nr. 14 BetrKV umlagefähig, soweit sie nicht Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betreffen. Erledigt der Hausmeister auch Reparaturen oder nimmt er Wohnungen ab, ist dieser Anteil nachvollziehbar herauszurechnen. Leistungen, die bereits unter Gebäudereinigung oder Gartenpflege abgerechnet werden, dürfen nicht doppelt angesetzt werden.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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