Was bedeutet Hausordnung?
Eine Hausordnung enthält Verhaltensregeln für den Alltag – etwa Ruhezeiten, die Nutzung von Waschküche, Fahrradkeller und Garten, das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus, die Mülltrennung oder das Verschließen der Haustür. Sie konkretisiert, was ohnehin gilt: gegenseitige Rücksichtnahme und pfleglicher Umgang mit dem Gebäude.
In der Wohnungseigentümergemeinschaft gehört die Aufstellung einer Hausordnung zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG). Sie wird mit einfacher Mehrheit beschlossen und kann ebenso geändert werden. Ihre Grenzen findet sie im Gesetz und in der Gemeinschaftsordnung: Ein Mehrheitsbeschluss kann den Gebrauch regeln, aber keine Rechte entziehen – ein vollständiges Musizier- oder Tierhaltungsverbot etwa lässt sich so in der Regel nicht wirksam einführen.
Gegenüber Mietern gilt die Hausordnung nur, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags geworden ist. Vermietende Wohnungseigentümer sollten deshalb die Hausordnung der Gemeinschaft in den Vertrag einbeziehen und eine Anpassung an spätere Beschlüsse vorsehen; sonst haften sie der Gemeinschaft für Verstöße, die sie ihrem Mieter nicht untersagen können. Neue Pflichten, die über Ordnungsregeln hinausgehen – etwa die Übernahme der Treppenhausreinigung –, lassen sich einem Mieter nicht einseitig per Hausordnung auferlegen.
Weiterführend
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
