Was bedeutet Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, hat am 29. Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Es bündelt die bundesrechtlichen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Wärmeversorgung. Wer in älteren Unterlagen, Beschlüssen oder Verträgen auf das GEG stößt, findet die entsprechenden Regelungen heute in diesem Gesetz.
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und für Eigentümergemeinschaften berührt das Gesetz vor allem drei Bereiche: Anforderungen an die Gebäudehülle bei Neubau und größeren Sanierungen, Vorgaben für Heizungsanlagen und deren Betrieb sowie die Regeln zum Energieausweis, der bei Vermietung und Verkauf vorzulegen ist. Hinzu kommen Betreiberpflichten, etwa zur Wartung und Prüfung von Anlagen.
Weil sich das Energierecht in den vergangenen Jahren mehrfach geändert hat und Übergangsregeln, kommunale Wärmeplanung und Förderprogramme ineinandergreifen, sollten konkrete Fristen und Pflichten immer am aktuellen Gesetzestext und für das einzelne Gebäude geprüft werden. Vor einem Heizungstausch oder einer energetischen Sanierung empfiehlt sich eine Energieberatung. Die Verwaltung bereitet solche Entscheidungen organisatorisch vor – mit Bestandsdaten, Angeboten und, in der Gemeinschaft, einer Beschlussvorlage.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
