Was bedeutet Feuerstättenschau?
Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Kontrolle nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger besichtigt persönlich sämtliche Feuerstätten, Abgasanlagen und Verbindungsstücke eines Gebäudes – vom Heizkessel im Keller über Gasthermen bis zum Kaminofen in einer Wohnung – und beurteilt, ob sie betriebs- und brandsicher sind. Sie findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt.
Ergebnis ist der Feuerstättenbescheid. Er legt fest, welche Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten an welcher Anlage in welchen Zeiträumen auszuführen sind. Diese laufenden Arbeiten darf der Eigentümer an einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb seiner Wahl vergeben; die fristgerechte Erledigung ist dem Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Die Feuerstättenschau selbst bleibt ihm vorbehalten.
Verantwortlich ist der Eigentümer des Grundstücks, in der Eigentümergemeinschaft organisiert die Verwaltung die Termine für gemeinschaftliche Anlagen. Bewohner müssen den Zutritt ermöglichen. Die Kosten der Schornsteinreinigung und der Emissionsmessung zählen zu den Betriebskosten (§ 2 BetrKV) und können bei entsprechender Vereinbarung auf Mieter umgelegt werden. Festgestellte Mängel sind innerhalb der gesetzten Frist zu beheben.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
