Was bedeutet Bruttokaltmiete?
Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den sogenannten kalten Betriebskosten zusammen. Dazu zählen etwa Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausreinigung und Gartenpflege. Nicht enthalten sind die Kosten für Heizung und Warmwasser; kommen sie hinzu, spricht man von der Bruttowarmmiete.
Der Begriff spielt vor allem dort eine Rolle, wo Mieten verglichen oder begrenzt werden. Jobcenter und Sozialämter prüfen die Angemessenheit der Unterkunftskosten häufig anhand der Bruttokaltmiete. Manche ältere Mietverträge vereinbaren zudem eine Bruttokaltmiete als Inklusivmiete: Die kalten Betriebskosten sind dann mit der Miete abgegolten und werden nicht gesondert abgerechnet.
Für Vermieter hat die Inklusivmiete einen Nachteil: Steigende Betriebskosten lassen sich nur weitergeben, wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht. Heute ist deshalb die Nettokaltmiete mit Vorauszahlungen und jährlicher Abrechnung üblich. Heiz- und Warmwasserkosten müssen bei zentraler Versorgung ohnehin grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden und können nicht in einer Pauschalmiete aufgehen.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
