Was bedeutet Abmahnung?
Eine Abmahnung ist die Aufforderung an den Vertragspartner, ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten zu unterlassen oder eine Pflicht zu erfüllen. Im Mietverhältnis geht es typischerweise um wiederholte Ruhestörung, unerlaubte Untervermietung, nicht genehmigte Tierhaltung oder ständig verspätete Mietzahlungen.
Rechtlich hat sie zwei Funktionen. Setzt der Mieter den vertragswidrigen Gebrauch trotz Abmahnung fort, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB). Und eine fristlose Kündigung wegen einer Pflichtverletzung ist in der Regel erst zulässig, wenn eine Abmahnung oder eine gesetzte Abhilfefrist erfolglos geblieben ist (§ 543 Abs. 3 BGB). Bei erheblichem Zahlungsverzug ist die vorherige Abmahnung dagegen nicht erforderlich.
Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Aus Beweisgründen sollte die Abmahnung schriftlich erfolgen, den Vorfall mit Datum und Uhrzeit konkret benennen und deutlich machen, dass im Wiederholungsfall rechtliche Schritte drohen. Pauschale Vorwürfe genügen nicht. Auch der Zugang beim Mieter sollte sich nachweisen lassen.
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
