Was bedeutet Verwalterwechsel?
Ein Verwalterwechsel besteht aus zwei Teilen: der rechtlichen Beendigung der bisherigen Verwaltung und der tatsächlichen Übergabe. In der Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt die Eigentümerversammlung die Abberufung des alten und die Bestellung des neuen Verwalters, jeweils mit einfacher Mehrheit. Bei einem Mietobjekt genügt es, dass der Eigentümer den Verwaltervertrag unter Beachtung der vereinbarten Frist kündigt und einen neuen abschließt.
Die Übergabe entscheidet darüber, ob der Wechsel reibungslos verläuft. Herauszugeben sind sämtliche Verwaltungsunterlagen: Teilungserklärung, Beschluss-Sammlung und Niederschriften, Buchhaltung mit Belegen, Verträge, Versicherungspolicen, technische Dokumentation, Schlüssel sowie bei Mietobjekten Mietverträge und Kautionsnachweise. Die Gelder auf den Konten stehen der Gemeinschaft beziehungsweise dem Eigentümer zu; die Verfügungsberechtigung wird auf die neue Verwaltung umgestellt.
Für das laufende Jahr schuldet die ausscheidende Verwaltung Rechnungslegung. Die neue Verwaltung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, gleicht Salden ab, informiert Eigentümer, Mieter, Dienstleister und Versorger und übernimmt offene Vorgänge. Günstig ist ein Wechsel zum Jahresende, weil Abrechnungszeitraum und Zuständigkeit dann zusammenfallen; zwingend ist das nicht.
Weiterführend
Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
