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Glossar · Recht & Finanzen

Peters’sche Formel

Die Peters’sche Formel schätzt den jährlichen Instandhaltungsbedarf eines Gebäudes aus den Herstellungskosten und dient als Rücklagen-Faustregel.

Was bedeutet Peters’sche Formel?

Die Formel geht auf den Architekten Heinz Peters zurück und beruht auf einer Erfahrungsannahme: Über eine Nutzungsdauer von 80 Jahren fällt für die Instandhaltung eines Wohngebäudes etwa das Anderthalbfache der ursprünglichen Herstellungskosten an. Daraus ergibt sich der jährliche Bedarf je Quadratmeter: Herstellungskosten je Quadratmeter mal 1,5, geteilt durch 80.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft entfällt davon nur ein Teil auf das gemeinschaftliche Eigentum; üblicherweise werden 65 bis 70 Prozent angesetzt, der Rest betrifft das Sondereigentum. Multipliziert mit der Wohnfläche erhält man einen Richtwert für die jährliche Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Maßgeblich sind die reinen Baukosten ohne Grundstück.

Die Formel ist eine Orientierung, kein Rechtsmaßstab – das Gesetz verlangt lediglich eine angemessene Rücklage. Ihre Schwächen liegen auf der Hand: Sie verteilt den Bedarf gleichmäßig über die Jahre, obwohl ein Neubau zunächst wenig und ein 40 Jahre altes Haus viel benötigt. Sie berücksichtigt weder den tatsächlichen Zustand noch bereits erledigte Sanierungen, und bei alten Gebäuden sind die historischen Herstellungskosten wenig aussagekräftig. Belastbarer ist eine Instandhaltungsplanung, die Bauteile, Restlebensdauern und Kosten konkret erfasst. Als Plausibilitätsprüfung bleibt die Formel dennoch nützlich.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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