Doll Immobilien

Technisches Gebäudemanagement

Objektbegehung: regelmäßiger Rundgang mit Dokumentation

Ein lockerer Dachziegel, ein feuchter Fleck an der Kellerwand, ein wackelndes Geländer: Solche Dinge meldet selten jemand, solange sie niemanden stören. Bei der Objektbegehung sehen wir gezielt danach und halten fest, was wir vorfinden.

Objektbegehung – Technisches Gebäudemanagement der Hausverwaltung Doll

Kurz erklärt

Die Objektbegehung ist die planmäßige Besichtigung eines Gebäudes und seines Grundstücks durch die Verwaltung. Sie dient dazu, Schäden, Abnutzung und Gefahrenstellen früh zu erkennen, den Zustand zu dokumentieren und daraus Maßnahmen abzuleiten.

Leistungsumfang

Das ist enthalten

  • Fester Rundgang durch Außenanlagen, Gebäudehülle, Treppenhaus, Keller und Technikräume
  • Sichtprüfung auf Schäden, Feuchtigkeit, Abnutzung und Stolperstellen
  • Kontrolle der Arbeit von Hausmeister, Reinigung und Winterdienst
  • Fotodokumentation mit Datum und Ortsangabe
  • Begehungsbericht mit Einstufung nach Dringlichkeit
  • Veranlassung kleiner Reparaturen, Vorschläge für größere Maßnahmen

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Was sehen wir uns bei einer Begehung an?

Wir gehen jedes Objekt nach demselben Muster ab, damit nichts vom Zufall abhängt. Außen: Zuwegung, Stufen, Beleuchtung, Müllplatz, Bäume und Hecken, Zäune, Stellplätze. Am Gebäude: Sockel, Fassade, Fensterbänke, Balkonunterseiten, Regenrinnen und Fallrohre, soweit vom Boden oder von Fenstern aus einsehbar auch Dachfläche und Schornsteinköpfe.

Innen folgen Hauseingang, Briefkästen und Klingelanlage, Treppenhaus mit Geländern und Belägen, Kellerflure, Trockenräume, Heizungsraum, Hausanschlüsse und Dachboden. Wir achten auf Feuchtespuren, Risse, lose Teile, abgestellte Gegenstände in Fluchtwegen und darauf, ob Prüfplaketten an Feuerlöschern und Anlagen aktuell sind. Vermietete Wohnungen betreten wir dabei nicht; sie sind Sache eines gesonderten, mit dem Mieter abgestimmten Termins.

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Was erhalten Sie nach der Begehung?

Jede Auffälligkeit wird fotografiert und mit Datum und genauer Stelle notiert. Daraus entsteht ein Begehungsbericht, der die Punkte nach Dringlichkeit ordnet: sofort zu beheben, weil eine Gefahr besteht; zeitnah zu erledigen; zu beobachten. Zu jedem Punkt steht, was wir vorschlagen und wer es veranlasst.

Der Wert liegt im Vergleich über die Jahre. Wird derselbe Riss bei jeder Begehung an derselben Stelle fotografiert, zeigt sich, ob er sich verändert. So entsteht nach und nach ein Zustandsbild, das Grundlage für die Instandhaltungsplanung ist und in der Eigentümerversammlung eine sachliche Diskussion über Prioritäten ermöglicht.

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Begehung und Verkehrssicherungspflicht

Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Dazu gehört, den Zustand in angemessenen Abständen zu kontrollieren. Die Begehung ist ein wesentlicher Teil dieser Kontrolle, und der Bericht ist der Nachweis, dass sie stattgefunden hat – wichtig, wenn nach einem Sturz auf der Kellertreppe gefragt wird, wann dort zuletzt jemand nachgesehen hat.

Eine Sichtprüfung durch die Verwaltung ersetzt allerdings keine Fachprüfung. Ob ein Baum standsicher ist, eine Balkonplatte trägt oder eine Elektroanlage den Vorschriften genügt, beurteilt ein Sachverständiger oder Fachbetrieb. Ergibt die Begehung einen entsprechenden Verdacht, empfehlen wir die Prüfung und holen dafür ein Angebot ein. Den rechtlichen Rahmen erläutert der Ratgeber zur Verkehrssicherungspflicht.

FAQ

Objektbegehung – häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 05341 288 479 - 0 oder nutzen Sie das Rückruf-Formular.

Ja, gern. Gerade die erste Begehung nach der Übernahme ist ergiebiger, wenn jemand dabei ist, der das Haus und seine Vorgeschichte kennt. In Wohnungseigentümergemeinschaften hat es sich bewährt, vor der Jahresversammlung einmal gemeinsam mit dem Beirat durch das Objekt zu gehen.

Nein. Der Hausmeister ist regelmäßig vor Ort, erledigt laufende Arbeiten und meldet, was ihm auffällt. Die Begehung der Verwaltung ist eine Kontrolle mit anderem Blickwinkel: Sie umfasst das ganze Objekt, prüft auch die Leistung der Dienstleister und mündet in einen dokumentierten Bericht mit Empfehlungen.

Dann sichern wir die Stelle, soweit das unmittelbar möglich ist – absperren, Warnhinweis, loses Teil entfernen lassen – und beauftragen die Beseitigung, ohne den Bericht abzuwarten. Sie beziehungsweise der Beirat werden parallel informiert. Maßnahmen zur Abwendung einer Gefahr dulden keinen Aufschub bis zur nächsten Versammlung.

Bei der Begehung findet eine Sichtprüfung der zugänglichen Bereiche statt. Dachflächen, Schornsteine oder Leitungen im Mauerwerk lassen sich so nur eingeschränkt beurteilen. Für eine genaue Aussage empfehlen wir in sinnvollen Abständen eine Dachinspektion durch einen Dachdecker oder eine Kamerabefahrung der Grundleitungen und holen dafür Angebote ein.

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