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Glossar · Miete

Kautionskonto

Auf dem Kautionskonto legt der Vermieter die Mietsicherheit getrennt von seinem Vermögen an. Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Was bedeutet Kautionskonto?

Erhält der Vermieter eine Barkaution, darf er das Geld nicht einfach auf seinem eigenen Konto belassen. Nach § 551 Abs. 3 BGB muss er die Summe bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen – und zwar getrennt von seinem Vermögen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Mieter und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren.

Der Zweck der Trennung ist der Schutz des Mieters: Ein als Treuhand- oder Mietkautionskonto gekennzeichnetes Konto gehört nicht zum Vermögen des Vermieters und ist deshalb vor dem Zugriff seiner Gläubiger und im Insolvenzfall geschützt. Der Mieter kann einen Nachweis über die ordnungsgemäße Anlage verlangen. Solange dieser fehlt, kann ihm nach der Rechtsprechung ein Zurückbehaltungsrecht zustehen.

In der Praxis werden Einzelkonten je Mietverhältnis oder Sammelkonten mit Unterkonten geführt. Wichtig ist die eindeutige Zuordnung jeder Kaution zu einem Mieter. Beim Verkauf des Hauses oder beim Wechsel der Verwaltung müssen die Kautionen mit Nachweis übergeben werden; nach Ende des Mietverhältnisses wird über Guthaben und Zinsen abgerechnet.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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