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Glossar · Recht & Finanzen

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf Grundbesitz. Vermieter können sie bei entsprechender Vereinbarung als Betriebskosten umlegen.

Was bedeutet Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde auf Grundstücke und Gebäude erhoben und ist eine ihrer wichtigsten eigenen Einnahmequellen. Sie ergibt sich aus einem vom Finanzamt festgestellten Wert beziehungsweise Messbetrag und dem Hebesatz, den die Gemeinde selbst festlegt. Seit 2025 gilt bundesweit ein reformiertes Bewertungsrecht; die Länder konnten davon abweichen, Niedersachsen nutzt ein eigenes Modell, das an Flächen und Lage anknüpft.

Schuldner ist der Eigentümer. Bei Wohnungseigentum erhält jeder Eigentümer einen eigenen Bescheid für seine Einheit – die Grundsteuer läuft deshalb nicht über das Hausgeld und taucht in der Abrechnung der Gemeinschaft nicht auf. Wer seine Wohnung vermietet, muss diesen Betrag selbst in die Nebenkostenabrechnung für den Mieter aufnehmen.

Mietrechtlich gehört die Grundsteuer zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks und damit zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 BetrKV), sofern der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Im Mietshaus wird sie nach dem vereinbarten Schlüssel verteilt, ohne besondere Vereinbarung nach Wohnfläche. Nachträgliche Erhöhungen durch geänderte Bescheide können unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend weitergegeben werden.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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