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Glossar · Recht & Finanzen

Abflussprinzip

Beim Abflussprinzip zählen Kosten in dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden – unabhängig davon, für welchen Zeitraum die Leistung erbracht wurde.

Was bedeutet Abflussprinzip?

Das Abflussprinzip ordnet Ausgaben dem Abrechnungsjahr zu, in dem das Geld tatsächlich vom Konto abgegangen ist. Sein Gegenstück ist das Leistungsprinzip, das danach fragt, in welchem Zeitraum die Leistung verbraucht wurde. Eine Rechnung für Dezember, die erst im Januar bezahlt wird, erscheint nach dem Abflussprinzip also im Folgejahr.

In der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Jahresabrechnung im Kern eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung: Sie stellt dar, was im Kalenderjahr tatsächlich eingegangen und abgeflossen ist. Eine Ausnahme gilt für die Heizkosten, weil die Heizkostenverordnung verlangt, den Verbrauch des Abrechnungszeitraums zu verteilen.

Auch bei der Betriebskostenabrechnung für Mieter hat die Rechtsprechung die Abrechnung nach dem Abflussprinzip grundsätzlich gebilligt. Schwierig wird es bei einem Mieterwechsel im laufenden Jahr oder bei Kosten, die nur alle paar Jahre anfallen. Wichtig ist, dass die einmal gewählte Methode durchgehalten wird, damit Kosten weder doppelt noch gar nicht erscheinen.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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