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Glossar · Technik

Instandsetzung

Instandsetzung ist die Reparatur oder der Ersatz schadhafter Bauteile, um den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes wiederherzustellen.

Was bedeutet Instandsetzung?

Wo die Instandhaltung vorbeugt, repariert die Instandsetzung: Das undichte Flachdach wird abgedichtet, der defekte Heizkessel getauscht, die abgeplatzte Balkonplatte saniert. Ziel ist die Wiederherstellung des ursprünglichen, funktionsfähigen Zustands – nicht dessen Verbesserung. Wird ein Bauteil am Ende seiner Lebensdauer durch ein zeitgemäßes ersetzt, bleibt das in der Regel Instandsetzung, auch wenn das neue Bauteil technisch besser ist.

Die Abgrenzung zur Modernisierung hat im Mietrecht finanzielle Folgen. Reine Erhaltungsmaßnahmen muss der Mieter dulden (§ 555a BGB), sie berechtigen aber nicht zu einer Mieterhöhung. Wird bei einer Modernisierung zugleich ein fälliger Reparaturbedarf erledigt, sind die ersparten Instandsetzungskosten aus den umlagefähigen Modernisierungskosten herauszurechnen.

Im Wohnungseigentum zählt die Instandsetzung zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und damit zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Größere Maßnahmen beschließen die Eigentümer mit einfacher Mehrheit, in der Regel auf Grundlage mehrerer Vergleichsangebote. Kleine Reparaturen von untergeordneter Bedeutung und dringende Maßnahmen zur Schadensabwehr darf der Verwalter nach § 27 Abs. 1 WEG ohne Beschluss veranlassen. Für sein Sondereigentum ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich.

Die Erläuterung gibt den allgemeinen Stand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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